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Herstellergarantie Eu + Uk - FAZUA RIDE 50 TRAIL/STREET Originalbetriebsanleitung

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Originalbetriebsanleitung | Deutsch
Die auf dem AKKU abgebildete durchgestrichene Mülltonne (siehe Kapitel 2.3
„Erklärung verwendeter Zeichen & Symbole") besagt, dass der AKKU an seinem
Lebensdauerende nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern als Lithium-
Ionen-Akku einer gesonderten Altbatteriesammlung zugeführt werden muss. Bei
Batterien/Akkus, die Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten,
befindet sich unterhalb der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich das
entsprechende chemische Zeichen.
Gemäß gesetztlicher Verpflichtung müssen grundsätzlich alle Batterien/Akkus
vom Endnutzer am Lebensdauerende bei einer geeigneten Stelle zurückgegeben
werden. Jeder Endnutzer soll darüber hinaus soweit möglich zur Vermeidung von
Batterieabfällen beitragen. Hierzu empfiehlt sich die Nutzung von langlebigen Batte-
rien und aufladbaren Batterien/Akkus, sowie der achtsame Umgang mit Batte-
rien/Akkus bzw. den damit betriebenen Geräten. Vor der Produktentsorgung sollte
stets eine Prüfung erfolgen, ob die Batterie/der Akku ggf. durch Reparatur oder
Rekonditionierung einer Wiederverwendung zugeführt werden kann.
Batterien/Akkus enthalten teilweise giftige Inhaltsstoffe. Durch die (vom Haus-
müll) getrennte Altbatteriesammlung und -verwertung sollen die ordnungsgemäße
Entsorgung oder Wiederverwertung gewährleistet und schädliche Auswirkungen
auf die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Von Lithium-Ionen-Akkus gehen zudem bauartbedingt besondere Gefahren aus, wie
z. B. die Explosions- und Brandgefahr bei Hitzeeinwirkung, daher ist hier besondere
Vorsicht geboten (siehe dazu auch Kapitel 3.3 „Allgemeine Sicherheitshinweise").
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist stets kostenfrei und kann beim Händler oder
bei einer geeigneten Sammelstelle der Stadt bzw. Gemeinde erfolgen. Informationen
zu Sammelstellen werden von Stadt-/Kommunalverwaltungen zur Verfügung gestellt.

10 HERSTELLERGARANTIE EU + UK

FAZUA GmbH, Marie-Curie-Straße 6, 85521 Ottobrunn, Deutschland (nachfolgend
„Hersteller") garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde") nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen, dass das in dem von dem Kunden innerhalb der
Europäischen Union (Stand 01.01.2017), dem United Kingdom (UK) und der Schweiz
(nachfolgend „räumlicher Geltungsbereich") erworbenen Fahrrad eingebaute
Antriebssystem und dessen Komponenten (nachfolgend „Produkt") innerhalb eines
Zeitraums von zwei Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Konstruktions-,
Material oder Verarbeitungsfehlern und uneingeschränkt funktionsfähig ist.
Sofern gleichwohl ein Fehler auftritt oder das Antriebssystem nicht uneingeschränkt
funktionsfähig ist, wird der Hersteller dies nach eigenem Ermessen auf seine Kosten
durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.
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