Originalbetriebsanleitung | Deutsch
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ENTSORGUNGSHINWEISE
Gemäß der EU-Richtlinien für Elektro-Altgeräte (Richtlinie 2012/19/EU) und
Altakkumulatoren (Richtlinie 2006/66/EG) müssen die entsprechenden Kompo-
nenten getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.
Entnehmen Sie vor der Entsorgung Ihres Pedelecs den Akku sowie ggf. weitere
→
am Pedelec verbaute Akkus und Batterien sowie alle Komponenten und Bedien-
teile, die Akkus oder Batterien enthalten.
8.1 Entsorgung Ihres Pedelecs
Nachdem Sie jegliche Akkus und Batterien entfernt haben, gilt das Pedelec als
Elektroaltgerät und muss einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Infomieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung (Gemeinde,
→
Landkreis) über kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte und/oder
Annahmestellen, über welche die Komponente bzw. das Pedelec einer Wieder-
verwendung zugeführt werden.
Achten Sie ggf. darauf, auf dem Gerät gespeicherte personenbezogene Daten
→
zu löschen, bevor Sie das Elektro- bzw. Elektronikgerät bei der Sammelstelle
abgeben. Diese Aufgabe liegt in Ihrer Verantwortlichkeit.
8.2 Entsorgung des Akkus
Bei dem Akku des Antriebssystems handelt es sich um einen Lithium- Ionen-Akku,
der als Sondermüll entsorgt werden muss.
Beachten Sie für die Entsorgung des Akkus den nachfolgenden Informations-
→
text über die Entsorgungsvorschriften für Batterien und Akkus.
Entsorgen Sie den Akku des Antriebssystems sowie ggf. weitere am Pedelec
→
verbaute Akkus und Batterien bei einem Wertstoffhof oder einer Sammelstelle
Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Die auf dem Akku abgebildete durchgestrichene Mülltonne (siehe Kapitel 1.2
„Erklärung verwendeter Zeichen & Symbole") besagt, dass der Akku an seinem
Lebensdauerende nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern als Lithium-
Ionen-Akku einer gesonderten Altbatteriesammlung zugeführt werden muss. Bei
Batterien/Akkus, die Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten,
befindet sich unterhalb der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich das
entsprechende chemische Zeichen.
Gemäß gesetztlicher Verpflichtung müssen grundsätzlich alle Batterien/Akkus
vom Endnutzer am Lebensdauerende bei einer geeigneten Stelle zurückgegeben
werden. Jeder Endnutzer soll darüber hinaus soweit möglich zur Vermeidung von
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