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universal robots UR5e PolyScope X Benutzerhandbuch Seite 140

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18. Erklärungen und Zertifikate
Übersetzung der Originalanleitung
EU-Konformitätserklärung (gemäß 2006/42/EG Anhang II B) Original EN 
Hersteller
Zur Erstellung der technischen
Unterlagen bevollmächtigte Person
in der Gemeinschaft
Beschreibung und Identifizierung der unvollständigen Maschine(n)
Produkt und Funktion:
Modell:
Hinweis: Diese Erklärung ist NICHT gültig, wenn der UR OEM-Controller verwendet wird.
Seriennummer:
Einbindung:
Es wird erklärt, dass obenstehende Produkte entsprechend der Lieferung die wie folgt aufgeführten Richtlinien erfüllen: Wenn
diese unvollständige Maschine integriert ist und zu einer vollständigen Maschine wird, ist der Integrator dafür verantwortlich,
festzustellen, ob die vollständige Maschine alle geltenden Richtlinien erfüllt, ein CE-Zeichen anzubringen und die
Konformitätserklärung (DOC) abzugeben.
I. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
II. Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
III. EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Verweis auf die verwendeten harmonisierten Normen gemäß Artikel 7(2) der MD- und LV-Richtlinie und
Artikel 6 der EMV-Richtlinie:
UR5e PolyScope X
Universal Robots A/S
Energivej 51,
DK-5260 Odense S Dänemark
David Brandt
Technology Officer, F&E
Universal Robots A/S, Energivej 51, DK-5260 Odense S
Der mehrachsige Mehrzweck-Manipulator-Roboter mit Controller &
mit oder ohne Teach-Pendant Funktion wird von der vollständigen
Maschine bestimmt (Roboteranwendung oder Roboterzelle mit
Endeffektor, bestimmungsgemäßer Verwendung und
Anwendungsprogramm).
UR3e, UR5e, UR7e, UR10e, UR12e, UR16e (e-Series). Diese
Erklärung beinhaltet:
Gültig ab Oktober 2020: Standard-Teach-Pendants (TP) und Teach-Pendants mit
dreistufigem Zustimmtaster (3PE TP).
Gültig ab Mai 2021: UR10e Spezifikationsverbesserung zu 12.5kg Nutzlast.
Ab XY245000000 und höher
FabrikvarianteJahr
3=UR3e, 5=UR5e, 7=UR7e, 0=UR10e (10kg),
 e-Series 
1=UR12e, 2=UR10e (12kg Nutzlast), 6=UR16e
jedes Jahr wieder bei 0 anfängt
Die Universal Robots e-Series (UR3e, UR5e, UR10e und UR16e)
dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sie in eine
endgültige vollständige Maschine (Roboteranwendung oder Zelle)
integriert sind, die den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie und
anderer anwendbarer Richtlinien entspricht.
Die folgenden wesentlichen Anforderungen sind erfüllt:
1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.4.3, 1.2.5, 1.2.6, 1.3.2, 1.3.4, 1.3.8.1, 1.3.9, 1.5.1,
1.5.2, 1.5.5, 1.5.6, 1.5.10, 1.6.3, 1.7.2, 1.7.4, 4.1.2.3, 4.1.3 Anhang VI.
Es wird erklärt, dass die relevanten technischen Unterlagen gemäß
Anhang VII Teil B der Maschinenrichtlinie zusammengestellt wurden.
Siehe die Niederspannungsrichtlinie und die verwendeten
harmonisierten Normen unten.
Siehe die Niederspannungsrichtlinie und die verwendeten
harmonisierten Normen unten.
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18. Erklärungen und Zertifikate
 Fortlaufende Nummerierung, die
Benutzerhandbuch

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