Garantiebestimmungen für SCHÄFFER - Hoflader
Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des
Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit für die Dauer von 12 Monaten, oder maximal
1000 Betriebsstunden nach Auslieferung.
Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl in der Reparatur des Kaufgegenstandes oder
dem Ersatz der beanstandeten Teile durch Lieferung von, Neu bzw. Austauschteilen.
Ersatzlieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Sollten wir eine Rücksendung der
beanstandeten Teile wünschen, so geht der Versand zu unseren Lasten.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über und sind vom Besteller zu verwahren.
Für die nicht selbst erzeugten Ersatzteile beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die
Abtretung der Ansprüche die uns gegen den jeweiligen Lieferanten der Fremderzeugnissen
zustehen.
Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich, spätestens 4 Wochen nach
Schadensfeststellung schriftlich unter Nennung des Ersatzteillieferscheines bei uns erhoben
werden. Instandsetzungsarbeiten sind in einer autorisierten Händlerwerkstatt oder an einem
anderen von uns zu bestimmenden Ort, unter Verwend ung vor. Original -Ersatzteilen
auszuführen.
Die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen ist für uns nur dann bindend, wenn sie
schriftlich erfolgt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn,
dass wir nicht in der Lage sind, den Schaden zu beheben.
Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
Die Gewährleistung erlischt wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch den
Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Gleiches gilt für die Verwendung
von Anbaugeräten oder Werkzeugen von Fremdfirmen.
Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Besteller die Vorschriften über die Behandlung
des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß und
Beschädigung sowie Lagerungs- und Korrosionsschäden, die auf fahrlässige oder
unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.