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Schäffer Lader 9100 Z Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 28

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1.2.6 Standsicherheit
Der Lader muss so eingesetzt, verfahren und betrieben werden, dass stets seine
Standsicherheit bzw. Sicherheit gegen Umsturz gewährleistet ist.
Warnung!
Von Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern muss der Lader soweit entfernt
bleiben, dass keine Absturzgefahr besteht. In der Nähe von Baugruben, Schächten, Gräben,
Gruben- und Böschungsrändern ist der Lader gegen Abrollen oder Abrutschen zu sichern.
1.2.7 Fahrbetrieb
Vor der Inbetriebnahme des Laders ist der Fahrersitz, die Spiegel und die Stellteile so
einzustellen, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist. Der Sicherheitsgurt ist anzulegen.
Ist der Lader mit einer Kabine bzw. Fahrerschutzdach mit Scheiben ausgerüstet müssen diese
sauber und eisfrei sein.
Die Fahrwege müssen so beschaffen sein, dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb
gewährleistet ist. Das heißt, sie müssen ausreichend breit, mit möglichst geringem Gefälle
und auf tragfähigem Untergrund angelegt werden. Vor dem Befahren von Brücken,
Kellerdecken, Gewölben o.ä. ist deren Tragfähigkeit zu beachten.
Vor dem Einfahren in Unterführungen, Tunnel usw. sind die lichten Abmessungen der
baulichen Anlagen zu beachten. In starkem Gefälle und in Steigungen muss zur Erhöhung der
Standsicherheit die Last möglichst bergseitig geführt werden.
Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so angelegt sein, dass der Lader sicher abgebremst
werden kann. Längere Rückwärtsfahrten sollten vermieden werden.
Auf öffentlichen Straßen darf der Lader nur mit allgemeiner Betriebserlaubnis gefahren
werden. Der Maschinenführer muss die nach den nationalen Bestimmungen festgelegte
Fahrerlaubnis besitzen. Dies gilt ebenfalls bei der Arbeit auf Höfen und Baustellen.
1.2.8 Einweiser
Einweiser müssen gut erkennbar sein, z.B. durch Warnkleidung. Sie haben sich im Blickfeld
des Maschinenführers aufzuhalten. Der Einweiser darf während seiner Tätigkeit nicht mit
anderen Aufgaben betraut werden, die ihn von seiner Aufgabe ablenken können.
Der Maschinenführer hat die Fahrgeschwindigkeit
den örtlichen Verhältnissen anzupassen und bei
Fahrten in geneigtem oder unebenem Gelände das
Arbeitsgerät möglichst nahe über dem Boden zu
führen.
Die zulässige Belastung des Laders darf
niemals überschritten werden!
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