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Besondere Bestimmungen - CEMO CUBE-Tank Technische Informationen

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-40.21-589
II

BESONDERE BESTIMMUNGEN

1
Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich
(1) Gegenstand dieses Bescheides sind werkmäßig hergestellte Behälter vom Typ CUBE-
Tank mit einem Fassungsvermögen von 980 l, gemäß Anlage 1, die aus einem im Rotations-
formverfahren hergestellten und annähernd kubisch gestalteten Innenbehälter (Lagerbe-
hälter) und einem umschließenden Außenbehälter, der als Auffangvorrichtung dient und bei
Außenaufstellung mit einem aufschwenkbaren Deckel (Klappdeckel) ausgestattet ist, be-
stehen und zusammen eine Behälterkombination aus Polyethylen (PE-Rotationswerkstoff)
- nachfolgend mit Behälter bezeichnet - bilden.
(2) Die Peripherie-Einheiten zur Befüllung, zur Be- und Entlüftung, zur Sicherung gegen Über-
füllen, zum Entleeren und zur Füllstands- und Leckagekontrolle sowie sonstige Ausrüstungs-
einheiten sind auf der Oberseite des Innenbehälters angeordnet.
(3) Die Behälter dürfen nur als Einzelbehälter in Räumen von Gebäuden und im Freien auf-
gestellt werden, jedoch nicht in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1. In Über-
schwemmungsgebieten sind die Behälter so aufzustellen, dass sie von der Flut nicht erreicht
werden können.
(4) Bei Außenaufstellung wird die obere Behälterzone, in die die Anschlüsse für die Ausrüs-
tungsteile integriert sind, mit einem ebenfalls im Rotationsformverfahren hergestellten Klapp-
deckel aus Polyethylen (PE), der an der Auffangvorrichtung befestigt wird, ausgestattet.
(5) Die Behälter dürfen bei einer maximalen Temperatur der Lagerflüssigkeiten von 40 °C zur
ortsfesten, drucklosen Lagerung der nachfolgend aufgeführten wassergefährdenden Flüssig-
keiten verwendet werden. Eine Mischung der Lagerflüssigkeiten untereinander ist nicht zu-
lässig:
1. Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
2. Fettsäure-Methylester nach DIN EN 14214
3. Schmier-, Hydraulik-, Wärmeträgeröle Q, legiert oder unlegiert, Flammpunkt > 55 °C,
4. Schmier-, Hydraulik-, Wärmeträgeröle Q, gebraucht, Flammpunkt > 55 °C; Herkunft und
Flammpunkt müssen vom Betreiber nachgewiesen werden können,
5. Reine Harnstofflösung 32,5 % als NOX - Reduktionsmittel (z. B. AdBlue) nach DIN 70070
mit einer Dichte von max. 1,15 g/cm³.
(6) Dieser Bescheid wird unbeschadet der Bestimmungen und der Prüf- oder Genehmigungs-
vorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt.
(7) Dieser Bescheid berücksichtigt die wasserrechtlichen Anforderungen an den Regelungs-
gegenstand. Gemäß § 63 Abs. 4 Nr. 2 und 3 WHG
serrechtlich als geeignet.
(8) Die Geltungsdauer dieses Bescheides (s. Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung im
Sinne von Einbau oder Aufstellung des Regelungsgegenstandes und nicht auf die Verwen-
dung im Sinne der späteren Nutzung.
1
DIN EN 590:2017-10
2
DIN EN 14214:2019-05
3
DIN 70070:2005-08
4
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist
Z93472.21
zur Verwendung als Kraftstoff für Fahrzeuge,
1
(Biodiesel),
2
gilt der Regelungsgegenstand damit was-
4
Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge, Dieselkraftstoff, Anforderungen und Prüfverfahren;
Deutsche Fassung EN 590:2013+A1:2017
Flüssige Mineralölerzeugnisse - Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in
Dieselmotoren und als Heizöl - Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung
EN 14214:2012+A2:2019
Dieselmotoren, NO
- Reduktionsmittel AUS 32, Qualitätsanforderungen
X
Seite 3 von 9 | 19. November 2021
D
,
3
1.40.21-59/20
9

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