7. Überfüllsicherungen
Soweit für Tankanlagen zur Lagerung von was-
sergefährdenden Flüssigkeiten nach geltendem
Recht Überfüllsicherungen bzw. Grenzwertgeber
erforderlich sind, können sie wie folgt ausgerüstet
werden:
7.1
CUBE-TankszurLagerungvon
Dieselkraftstoff
Die CUBE-Tanks sind mit einer dafür zugelas-
senen Überfüllsicherung (Grenzwertgeber) ausge-
rüstet. Die Einbauanweisung ist den Tankpapieren
beigefügt.
7.2
CUBE-TankszurLagerung
vonSchmierstoffenundreiner
Harnstofflösung32,5%(z.B.
AdBlue®)
Die CUBE-Tanks sind mit einer dafür zugelas-
senen Überfüllsicherung mit Warneinrichtung
ausgerüstet. Die Einbauanweisung ist den Tankpa-
pieren beigefügt.
7.3
CUBE-TankszurLagerungvon
sonstigenMedien
Die CUBE-Tanks sind mit einer dafür zugelas-
senen Überfüllsicherung mit Warneinrichtung aus-
zurüsten. Die Einbauanweisung ist zu beachten.
8. Gewährleistung
Für die Beständigkeit des Materials und ein-
wandfreie Verarbeitung übernehmen wir Garantie
gemäß den CEMO-Gewährleistungsbedingungen.
Voraussetzung für die Gewährung von Gewährlei-
stungsansprüchen ist die genaue Beachtung der
vorliegenden Transport-, Montage und Betriebs-
anleitung und der geltenden Vorschriften in allen
Punkten.
9. Abnahmeprüfzeugnis
Abnahmeprüfzeugnis
nachDINEN102043.1
fürCUBE-Tanks
aus Polyethylen (LLD-PE) für die drucklose Lagerung
von Medien entsprechend der allgemeinen bauauf-
sichtlichen Zulassung Z-40.21-589 und der EN 13341.
Behälterinhalt:
Baujahr:
Herstell-Nr.:
Wir bescheinigen, dass der Behälter entsprechend
den Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung Z-40.21-589 und der EN 13341 erfolgreich
geprüft wurde und dass die Herstellung des Tanks
entsprechend den Vorgaben der allgemeinen bauauf-
sichtlichen Zulassung Z-40.21-589 und der EN 13341
erfolgte.
Werksprüfer:
siehe Rückseite
CEMO GmbH
D
980ltr
siehe Rückseite
siehe Rückseite
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