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PRONAR PT610 Bedienungsanleitung Seite 79

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KAPITEL 4
Pronar PT608
Schüttgut
Beladung von Schüttgut erfolgt in der Regel mit Hilfe von Ladern oder Förderern, ev. durch
manuelle Beladung. Schüttgut darf nicht über Umfang der Wände bzw. Aufsätze
herausragen. Nach Abschluss der Beladung muss die Ladungsschicht gleichmäßig auf
ganze Oberfläche der Ladekiste verteilt werden.
Raps, kleinkörnige Samen und Pulverstoffe dürfen befördert werden, vorausgesetzt, dass die
Ladekiste sorgfältig abgedichtet ist, besonders in den Stellen, wo die Spalte der Verbindung
kleiner als Samen-Durchmesser ist. Zur Abdichtung sollen profilierte Gummi-Abdichtungen,
Silikon-Abdichtungen, Folie, Schnur oder Planen-Textilien eingesetzt werden.
Zusätzlich ist Absicherung der Ladung mit Hilfe von der Plane erforderlich. Die Plane lässt
die Ladung gegen Ausschütten und Abblasen durch Wind bei der Fahrt absichern und
zusätzlich lässt die Ladung gegen Feuchte schützen. Solche Ereignisse sind besonders bei
Schüttgut gefährlich. Es besteht die Gefahr, dass die Ladung bei der Fahrt Feuchte
aufnimmt, wodurch das Gewicht der Ladung steigern kann. In Extremfällen kann das
Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreiten.
Einiges Schüttgut (z.B. Baustoffe wie Kies, Schlacke) kann Beschädigung des Lackanstrichs
beschleunigen.
Block- und Klumpengut
Block- und Klumpengut bildet in der Regel Stoffen von großer Härte und deutlich größeren
Abmessungen als bei Schüttgut (Stein, Kohle, Ziegel, Steinschlag). Solche Werkstoffe
können ohne entsprechende Vorbereitung Einbeulungen des Ladekiste-Bodens oder Wände
bzw. Verschleiß des Lackanstrichs bewirken. In dieser Hinsicht ist der Boden und ev. Wände
und Aufsätze mit starkem Sperrholz, harter Spanplatte, starken Bohlen oder sonstigen
Stoffen mit ähnlichen Eigenschaften auszulegen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben durch
den Benutzer besteht die Gefährdung an Außerkraftsetzung der Garantie. Beladung von
Stück- und Klumpengut muss aus geringer Höhe heraus erfolgen. Keine Waren mit hoher
Kraft gegen den Boden fallen lassen, unabhängig davon, ob der Boden abgesichert ist.
Gefahrgüter
Gemäß der europäischen Vereinbarung ADR bezüglich Beförderung von Gefahrstoffen im
Straßentransport, ist Beförderung von solchen Stoffen (ausführlich durch die Vereinbarung
bestimmt)
mit
Landwirtschafts-Anhängern
verboten.
Eine
Ausnahme
bilden
4.15

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