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Entsorgung und Umweltschutz
Mit der sachgemäßen Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Bei-
trag zum Schutz unserer Umwelt und zum schonenden Umgang
mit natürlichen Ressourcen.
!
Achtung!
Umweltschäden
Bei nicht sachgerechter Entsorgung entstehen Umwelt-
schäden.
Befolgen Sie die Informationen zu Rücknahme und Ent-
sorgung in diesem Kapitel.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf die
Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Besitzer oder
Endnutzer, die abweichenden nationalen Vorgaben unterliegen,
sind zur Einhaltung der jeweils anwendbaren nationalen Vorgaben
und deren korrekte Umsetzung vor Ort verpflichtet. Informationen
hierzu sind z.B. bei den zuständigen nationalen Behörden oder
den nationalen Vertreibern erhältlich
Elektro-Altgeräte, elektrisches oder elektronisches Zubehör,
sowie Altbatterien (inkl. Akkus)
Elektrogeräte und Batterien (Batterien und Akkus) enthalten wert-
volle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können, mitunter
aber auch gefährliche Stoffe, die der Gesundheit und der Umwelt
schweren Schaden zufügen können, so dass diese korrekt zu
verwerten und entsorgen sind.
Das nebenstehende Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern verweist auf die gesetzliche Ver-
pflichtung des Besitzers bzw. Endnutzers (Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes ElektroG und Batteriegesetz
BattG), Elektro-Altgeräte und Altbatterien nicht mit dem
unsortierten Siedlungsabfall („Hausmüll") zu entsorgen.
Die Altbatterien sind dem Altgerät (wo möglich) zerstö-
rungsfrei zu entnehmen und das Altgerät sowie die Altbatterien
getrennt zur Entsorgung abzugeben. Der Typ und das chemische
System der Batterie ergeben sich aus deren Kennzeichnung. Sind
die chemischen Zeichen „Pb" für Blei, „Cd" für Cadmium oder
„Hg" für Quecksilber genannt, so überschreitet die Batterie den
Grenzwert für das jeweilige Metall.
Bitte beachten Sie die Eigenverantwortung des Besitzers bzw.
Endnutzers im Hinblick auf das Löschen personenbezogener
Daten und ggf. weiterer sensibler Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten vor dessen Abgabe.
Sie können Ihr in Deutschland genutztes Altgerät, elektrisches
oder elektronisches Zubehör sowie Altbatterien (inkl. Akkus) unter
Einhaltung der geltenden Vorgaben, insbesondere des Verpa-
ckungs- und Gefahrgutrechts, unentgeltlich zur Entsorgung an
Gossen Metrawatt GmbH bzw. den beauftragten Dienstleister
zurückgeben. Nähere Informationen zur Rücknahme finden Sie
auf unserer Website.
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Umgang mit Verpackungsmaterial
Für den Fall, dass Sie einen Service bzw. Kalibrierdienst in
Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir die Verpackungen
vorerst nicht zu entsorgen.
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Achtung!
Erstickungsgefahr durch Folien und andere Verpa-
ckungsmaterialien
Kinder und andere gefährdete Personen können ersti-
cken, wenn Sie sich in Verpackungsmaterialien bzw.
deren Teile oder Folien einwickeln oder sich diese über
den Kopf ziehen oder diese verschlucken.
Halten Sie die Verpackungsmaterialien bzw. deren Teile
und Folien fern von Babys, Kindern und anderen gefähr-
deten Personen.
Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Sie verpflichtet,
Verpackungen und deren Teile vom unsortierten Siedlungsabfall
(„Hausmüll") getrennt korrekt zu entsorgen.
Private Endverbraucher können Verpackungen unentgeltlich bei
der zuständigen Sammelstelle abgeben. Die Rücknahme sog.
nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erfolgt durch
den beauftragten Dienstleister. Nähere Informationen zur Rück-
nahme finden Sie auf unserer Website.
Gossen Metrawatt GmbH