Haftungsbeschränkungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: Die in diesem
Abschnitt genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften.
In Klausel 2 wird "100.000 US-Dollar" ersetzt durch "1.000.000 DEM".
Das Ende des ersten Absatzes von Klausel 2 wird wie folgt ergänzt: IBM haftet nur
bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
IRLAND: Umfang der Garantieleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprü-
che sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind
auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allge-
meingültigkeit der oben erwähnten Erläuterungen. Ausgeschlossen sind weiterhin
alle Ansprüche aus dem "Sale of Goods Act 1893" und dem "Sale of Goods and
Supply of Services Act 1980".
Haftungsbeschränkungen: Die Unterziffern eins und zwei des ersten Absatzes
dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt: 1. IBM haftet für Personenschäden und
Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien nur, soweit die Schäden fahrlässig
von der IBM verursacht wurden. 2. IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte
Schäden bis zu einem Betrag von 75.000 irischen Pfund für die betroffene
Maschine oder darüberhinaus bis zu 125 % ihres Preises (oder im Falle von wie-
derkehrenden Gebühren für bis zu 12 monatliche Beträge).
Anwendbarkeit für Lieferanten und Wiederverkäufer (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnittes wird durch folgenden Absatz ergänzt: IBM haftet ins-
gesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.
ITALIEN: Haftungsbeschränkungen: Der zweite Satz des ersten Absatzes wird
wie folgt ersetzt: Soweit nicht anders lautend gesetzlich zwingend vorgeschrieben,
ist die Haftung von IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: Unterziffer 1
(ungeändert), 2) IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus der Nichter-
füllung eines Vertrages durch IBM oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit
diesen Garantiebedingungen gegenüber IBM entstanden sind, höchstens bis zu den
Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Lieferanten und Wiederverkäufer (ungeändert).
Der zweite Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit durch zwingen-
des Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Wiederverkäufers und von
IBM für folgende Schäden ausgeschlossen (Unterziffer 1 und 2 ungeändert); 3) Fol-
geschäden, auch wenn der Wiederverkäufer oder IBM über ihr mögliches Entstehen
informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND: Haftungs-
beschränkungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: IBM haftet insgesamt nur
für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages durch IBM im
Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen entstanden sind, höchstens bis zu
dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
TÜRKEI: Produktionsstatus: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: IBM erfüllt
Kundenaufträge hinsichtlich IBM Maschinen mit IBM Maschinen, die entsprechend
den Produktionsstandards von IBM neu hergestellt sind.
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IBM FAStT200- und FAStT200 HA-Speicher-Server: Installations- und Benutzerhandbuch