Haftungsbeschränkungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: Wenn IBM auf
Grund der Anwendung des "Trade Practices Act 1974" die Garantieverpflichtungen
nicht erfüllt, ist die Haftung von IBM auf die Reparatur oder den Ersatz der
Maschine oder die Bereitstellung einer gleichwertigen Maschine begrenzt. Wenn die
Maschine normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt
wird oder die Voraussetzung oder Garantie zur Verschaffung des Eigentums oder
das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieses
Abschnitts keine Anwendung.
VOLKSREPUBLIK CHINA: Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird wie folgt
ergänzt: Diese Garantiebedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates New
York.
INDIEN: Haftungsbeschränkungen: Die Unterziffern 1 und 2 des ersten Abschnitts
werden wie folgt ersetzt:
1. IBM haftet für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an
2. IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Liefe-
NEUSEELAND: Die IBM Gewährleistung für Maschinen: Dieser Abschnitt wird
wie folgt ergänzt: Die in diesem Abschnitt beschriebene Garantieleistung gilt zusätz-
lich zu den Ansprüchen, die der Kunde aus dem "Consumer Guarantees Act 1993"
oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt
noch ausgeschlossen werden können. Der "Consumer Guarantees Act 1993" findet
keine Anwendung, wenn die Lieferungen von IBM für Geschäftszwecke, wie sie in
diesem Gesetz definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbeschränkungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt: Wenn die
Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guarantees Act 1993"
definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen dieses Abschnitts
nur insoweit, als sie im "Consumer Guarantees Act 1993" beschrieben sind.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Die folgenden Bedingungen gelten jeweils für die genannten Länder.
Diese Garantiebedingungen gelten für von IBM Wiederverkäufern erworbene
Maschinen. Wurden diese Maschinen von IBM erworben, sind die Vertrags-
bedingungen der entsprechenden IBM Vereinbarung anstelle dieser Garantie-
bedingungen maßgebend.
Garantieservice
Haben Sie eine IBM Maschine in Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, der
Schweiz oder Großbritannien erworben, können Sie für diese Maschine Garantie-
services in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von
Garantieserviceleistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer oder (2) von IBM in
Anspruch nehmen.
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IBM FAStT200- und FAStT200 HA-Speicher-Server: Installations- und Benutzerhandbuch
Immobilien und nicht immateriellen, beweglichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit
von IBM.
rungen oder Leistungen hinsichtlich der Garantiebedingungen entstehen, höchs-
tens bis zu dem Betrag, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegen-
stand des Anspruchs ist.