Wenn Sie einen IBM Personal Computer in Albanien, Armenien, Bosnien und Her-
zegowina, Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Kroatien, Jugoslawien, in der
früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russ-
land, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn oder Weißrussland
erworben haben, können Sie für diese Maschine Garantieserviceleistungen in
jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Garantieservice-
leistungen autorisierten IBM Wiederverkäufer oder (2) von IBM in Anspruch neh-
men.
Diese Garantiebedingungen unterliegen der Gesetzgebung, den länderspezifischen
Bestimmungen und der Gerichtsbarkeit des Landes, in welchem der Garantie-
service zur Verfügung gestellt wird. Diese Garantiebedingung unterliegt jedoch der
österreichischen Gesetzgebung, wenn der Garantieservice in Albanien, Armenien,
Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Jugoslawien,
Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren jugoslawischen Republik
Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien und
der Ukraine zur Verfügung gestellt wird.
Die folgenden Bedingungen gelten jeweils für die genannten Länder:
ÄGYPTEN: Haftungsbeschränkungen: Unterziffer 2 dieses Abschnitts wird wie
folgt ersetzt: 2. IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu dem
Betrag, den Sie für die betreffende Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Lieferanten und Wiederverkäufer (ungeändert).
FRANKREICH: Haftungsbeschränkungen: Der folgende Satz ersetzt den zweiten
Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts: IBM ist in solchen Fällen, unabhängig
davon, aus welchem Grund Sie Schadensersatz verlangen können, höchstens zu
folgendem Schadensersatz verpflichtet: (Unterziffern 1 und 2 unverändert).
DEUTSCHLAND: Die IBM Gewährleistung für Maschinen: Der erste Satz im ers-
ten Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Die Garantie für eine IBM
Maschine umfasst die Funktionalität einer Maschine bei normalem Gebrauch und
die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen.
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Der Garantiezeitraum für Maschinen beträgt
mindestens sechs Monate.
Sind IBM oder der Wiederverkäufer nicht in der Lage, die IBM Maschine zu reparie-
ren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend der
Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung
des Vertrags hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahl-
ten Kaufpreis rückerstatten lassen.
Umfang der Garantieleistung: Der zweite Absatz entfällt.
Garantieservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Während des Garantie-
zeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin- und Rücktransport der Maschine,
wenn sie bei IBM repariert wird.
Produktionsstatus: Dieser Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt: Jede
Maschine ist fabrikneu hergestellt. Sie kann neben neuen auch wieder verwendete
Teile enthalten.
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Anhang C. Produkt Gewährleistungen und Bemerkungen