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ABB FSO-12 Benutzerhandbuch Seite 387

Sicherheitsfunktionsmodul
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Validierung der STO-Funktion
WARNUNG! Konfigurieren und validieren Sie die STO-Funktion unabhängig
und vor anderen Sicherheitsfunktionen.
Allgemeine Validierungsprinzipien:
• Die STO-Funktion ist die grundlegende Sicherheitsfunktion. Sie muss immer vor
anderen Sicherheitsfunktionen (und unabhängig hiervon) konfiguriert und validiert
werden. Dies ist wichtig, denn die interne Diagnose des FSO-Moduls kann die
STO-Funktion selbst dann auslösen, wenn kein externes Anforderungssignal für
die Funktion definiert wurde.
• Die STO-Funktion muss immer mit einem separaten Anforderungssignal geprüft
werden. Das Signal wird an einen geeigneten FSO-Moduleingang angeschlos-
sen, und der Eingang wird als Schnittstelle für die STO-Anforderung konfiguriert.
• Wenn die Zeit für das Austrudeln von der maximalen Prozessdrehzahl auf Null
nicht bekannt ist, muss sie gemessen werden und muss Parameter
Zeit bis Nulldrz. mit STO
• Wenn kein Drehgeber verwendet wird, muss mit anderen Mitteln (z. B. einer Sicht-
prüfung) sichergestellt werden, dass die Motorwelle innerhalb der
rungszeit stoppt und dass die STO-Funktion erst quittiert werden kann, wenn die
Motorwelle gestoppt hat. Die einzige Ausnahme hierbei ist, wenn
Verzöger. nach STO
stellt ist. In diesem Fall ist der fliegende Start des Motors möglich.
Validieren der STO-Funktion.
1. Stellen Sie sicher, dass der Eingang für die STO-Funktion entsprechend dem
Schaltplan konfiguriert ist.
2. Stellen Sie sicher, dass der Ausgang zur Anzeige des
der Ausführung entsprechend korrekt konfiguriert ist.
3. Stellen Sie sicher, dass die STO-Funktion der Ausführung entsprechend
ordnungsgemäß konfiguriert ist. Konfigurationsbeispiel siehe Kapitel
auf Seite 279. Prüfen Sie diese Einstellungen:
Konfiguration
Aktivierung:
STO.11 STO-Eingang A
STO.12 STO-Eingang B
Hinweis: Die Aktivierung kann über PROFIsafe erfolgen.
Quittierung:
STO.02 STO-Quittierung
FSOGEN.42 Eingang Quittierungstaste
verwendet wird.
Funktionalität:
STO.13 Neustart-Verzöger. nach STO
entsprechend eingestellt werden.
auf eine kürzere Zeit als die
Prüfung und Validierung 387
Verzögerungszeit einge-
STO.14
(STO.21
Wenn die manuelle Quittierung
(bei fliegendem Start)
STO.14 SSE
STO.14
Verzöge-
STO.13 Neustart-
STO-Ausgang)
STO-

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