Wartung und Instandhaltung
12.4 Kühlwasserkontrolle
Bei Maschinen mit eingebauter Wasserumlaufkühlung ist täglich der Wasserstand
im Tank zu kontrollieren.
Sollte der Wasserstand niedriger als 3/4 des Tankinhaltes sein, muss Kühlwasser
nachgefüllt werden. Als Kühlflüssigkeit ist das von REHM entwickelte und
getestete Spezialkühlmittel „REHM - Kühlflüssigkeit" (Bestell-Nr. 1680075, 5 Liter
oder Bestell-Nr. 1680077, 25 Liter) vorgeschrieben.
Bei dieser Kontrolle sollte auch der Verschmutzungsgrad des Wasserkühlers
überprüft werden. Um eine optimale Brennerkühlung zu gewährleisten, muss der
Kühler ggf. durch Ausblasen oder Aussaugen gereinigt werden.
Kühlmittel sind umweltgefährdend; sie dürfen nicht in die Kanalisation ab-
gelassen werden.
Entsorgen Sie diese Mittel über entsprechende Problemstoff-Sammelstel-
len.
Werden Wartungs- oder Reparaturarbeiten an diesem Gerät durch Personen
ausgeführt, die nicht von REHM ausgebildet und zu diesen Arbeiten autorisiert
sind, so erlischt gegenüber REHM der Garantieanspruch.
12.5 Ordnungsgemäße Entsorgung
Nur für EU-Länder!
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden. Befolgen Sie ggf. regionale Bestimmungen!
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