Sicherheit
– Ausgelaufenes Kühlmittel bzw. aufgelaufe-
ne Kühlflüssigkeit sofort mit Ölbindemittel
beseitigen und nach den nationalen Vor-
schriften des Einsatzlandes entsorgen.
– Alte Kühlflüssigkeit bzw. altes Kühlmittel
nach den nationalen Vorschriften des Ein-
satzlandes entsorgen.
Entsorgung von Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Die bei der Reparatur, Wartung und Reinigung
anfallenden Stoffe sind ordnungsgemäß zu
sammeln und entsprechend den nationalen
Vorschriften des Einsatzlandes zu entsorgen.
Die Arbeiten dürfen nur an den hierfür vorge-
sehenen Plätzen vorgenommen werden. Es
ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Umwelt-
verschmutzung vermieden wird.
– Ausgelaufene Flüssigkeiten wie Hydrauliköl
oder Getriebeöl mit Ölbindemittel sofort be-
seitigen.
– Ausgelaufene Batteriesäure sofort neutrali-
sieren.
– Stets nationale Vorschriften zur Entsorgung
von Altöl beachten.
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
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