Geräteaufbau
4
Funktionale Sicherheit (FS)
4.3.9
Abnahme
42
Zusatz zur Betriebsanleitung – Drehstrommotoren DR.., DRN.., DRU.., DR2.., EDR.., EDRN..
Der Anlagenhersteller muss zur Bestimmung der Sicherheit einer Maschine eine Ge-
samtbetrachtung durchführen.
Die Wirksamkeit jeder Risikominderung muss geprüft werden. Es muss auch geprüft
werden, ob die geforderte Sicherheitsintegrität für jede implementierte Sicherheits-
funktion erreicht wird.
Zum Nachweis der erreichten Sicherheitsintegrität kann z. B. das Berechnungstool
"SISTEMA" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-
rung (IFA) verwendet werden.