A4.3 Gewicht der Klettereinheit
G
α
c
Abb. 47:
Drucksteife zwischen Kippträgern
Abb. 48:
Schnitt durch Drucksteife
Tabelle 4:
Gehängeneigungswinkel und zulässiges Gewicht der Klettereinheit
Gehänge-
neigungswinkel
c ≤ 3,85 m
α
15°
5000 kg *
20°
5000 kg *
25°
4240 kg
30°
3490 kg
*
maßgebend Tragöse BR 2,5t
Ein alternativer Anschlagpunkt mit höherer Tragfähigkeit kann verwendet
werden (Planung und statischer Nachweis erforderlich).
32 / 67
15.5
α
15.7
15.1
15.6
15.7
15.5
15.1
zulässiges Gewicht G
der Klettereinheit
c ≤ 4,50 m
5000 kg *
4400 kg
3440 kg
2780 kg
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Die Größe von Klettereinheiten kann auch durch
die zulässige Last des Anschlagpunktes am Kipp-
träger begrenzt sein. Hierzu ist bei der Planung
das Gewicht maßgebender Bühnen zu ermitteln.
Auch beim Auf- und Abbau von Klettereinheiten,
die mit dem Selbstkletterwerk umgesetzt werden,
ist die zulässige Last der Anschlagpunkte zu be-
achten.
Das Gewicht von Klettereinheiten ist in den
Einsatzplänen anzugeben.
Umsetzen mit Kran ohne Traverse
•
Montage eines Kantholzes 15.5 als Druckstei-
fe am oberen Ende der Kippträger 15.1. Zur
fachgerechten Positionierung kann das Kant-
holz auf der Betonierbühne befestigt werden.
•
Anschlagpunkt Tragöse BR 2,5t 15.7 mit Dis-
tanzierung BR 15.6 am oberen Ende des
Kippträgers befestigt.
Hinweis:
Tragfähigkeit je Tragöse BR max. 2500 kg
bei max. e = 25 cm.
Zulässiges Gewicht der Klettereinheit
c ≤ 5,00 m
5000 kg *
3730 kg
2910 kg
2350 kg
Tabelle 4
A4