2. Bestimmungsgemäße Verwendung
1. PERI Produkte sind ausschließlich technische Arbeitsmittel, die nur für die gewerbliche Nutzung
durch fachlich geeignete Anwender bestimmt sind.
2. Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung dient als Grundlage für die objektbezogene Gefähr-
dungsbeurteilung und die Anweisungen für die Bereitstellung und Benutzung des Systems durch
den Unternehmer (Anwender). Sie ersetzt diese jedoch nicht.
3. Es dürfen nur PERI Originalteile verwendet werden. Der Einsatz anderer Produkte und Ersatzteile
stellt eine Fehlanwendung mit einem Sicherheitsrisiko dar.
4. Die Bauteile sind vor jeder Verwendung auf ihre einwandfreie Beschaffenheit und Funktion zu
überprüfen.
5. Veränderungen an PERI Bauteilen sind unzulässig und stellen eine Fehlanwendung mit einem
Sicherheitsrisiko dar.
6. Sicherheitshinweise und zulässige Belastungen sind einzuhalten.
7. Bauseits gestellte Bauteile müssen den in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung und allen
gültigen Gesetzen und Normen geforderten Eigenschaften entsprechen.
Insbesondere gilt, falls nicht anders angegeben:
•
Holzbauteile:
Festigkeitsklasse C24 für Vollholz EN 338.
•
Gerüstrohre:
Verzinkte Stahlrohre mit Mindestabmessung Ø 48,3 x 3,2 mm nach EN 12811-1:2003 4.2.1.2.
•
Gerüstrohrkupplungen nach EN 74.
8. Abweichungen von der Regelausführung dürfen nur nach einer gesonderten Gefährdungsbeurtei-
lung durch den Unternehmer (Anwender) durchgeführt werden. Auf deren Grundlage sind geeig-
nete Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und Standsicherheit zu ergreifen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Copyright 2008 PERI GmbH, Deutschland
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