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A2 Planung Der Bühnen; A2.1 Allgemeines; A2.2 Bohlenbeläge - Peri RCS Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Schienenklettersystem
Inhaltsverzeichnis

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A2
Planung der Bühnen

A2.1 Allgemeines

Die Ausbildung der Bühnenbeläge hat fachgerecht und entsprechend geltender Sicherheitsbestim-
mungen zu erfolgen.
Die Qualität verwendeter Werkstoffe muss ausreichend sein.
Stolperkanten, unnötige Aussparungen und Lücken im Belag sind zu vermeiden oder abzudecken.
Der Abstand des untersten Belages zum Bauwerk soll max. 5 cm betragen.
Lücken im Belag dürfen max. 2 cm betragen.
Die Lücken zwischen den Belägen benachbarter Bühnen sind im Arbeitszustand unverschieblich ab-
zudecken oder es sind Auffangnetze mit einer max. Maschenweite von 2 cm zu verwenden.
Öffnungen im Belag, die für den Arbeitsbetrieb notwendig sind, müssen unverschieblich abgedeckt
werden.
Das sichere Bedienen von Ankerstellen ist durch die Anordnung von Zwischenbühnen zu ermöglichen.
A2.2 Bohlenbeläge
Bohlenbelag der Arbeitsbühne
Arbeitsgerüst der Lastklasse 4 – max. Belastung 300 kg/m² entsprechend DIN EN 12811-1
Material: Festigkeitsklasse C24 für Vollholz EN 338:
Mindestabmessungen der Bohlen min. b × d = 24 × 4,0 cm oder 20 × 4,5 cm
Bei weniger als 45 mm Bohlenstärke, empfehlen wir die einzelnen Bohlen am Kragarm und in Feldmitte mit einem quer verlau-
fenden Kantholz zu verschrauben min. b × d = 12× 4,0 cm
Alternativ: Festigkeitsklasse C16 für Vollholz EN 338: Mindestabmessungen der Bohlen b × d = 24 × 5 cm
Bei einer Verwendung als Fangerüst für Absturzhöhen bis 3,00 m ist eine Doppelbelegung mit Bohlen
b × d = 24 × 5 cm erforderlich – siehe DIN 4420-1
Bohlenbelag der Zwischen- und Nachlaufbühne
Arbeitsgerüst der Lastklasse 2 – max. Belastung 150 kg/m² entsprechend DIN EN 12811-1
Material: Festigkeitsklasse C24 für Vollholz EN 338:
Mindestabmessungen der Bohlen min. b × d = 20 × 4,0 cm
Bei weniger als 45 mm Bohlenstärke, empfehlen wir die einzelnen Bohlen am Kragarm und in Feldmitte mit einem quer verlau-
fenden Kantholz zu verschrauben min. b × d = 12× 4,0 cm
Alternativ: Festigkeitsklasse C16 für Vollholz EN 338: Mindestabmessungen der Bohlen b × d = 24 × 5 cm
Hinweis:
Bei einer Verwendung von Bohlen mit geringerer Festigkeitsklasse oder von Sperrholzplatten ist ein
genauerer statischer Nachweis erforderlich!
Abb. 21:
Belagbefestigung
20 / 67
Befestigung der Belagbohlen
Befestigung jeder Bohle 3.6 mit TORX 6x80 3.15 (2x) – e = 120 mm
3.6
je Kreuzung mit Belagträger 3.5
3.15
Hinweis:
Auskragende Belagbohlen und deren Belagträger sind durch geeig-
3.5
nete Befestigungen gegen Abheben zu sichern! Bei größeren
Auskragungen als angegeben ist ein statischer Nachweis erforder-
lich!
Copyright 2008 PERI GmbH, Deutschland
A2

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