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Systemspezifische Sicherheitshinweise - Peri RCS Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Schienenklettersystem
Inhaltsverzeichnis

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7.3 Systemspezifische Sicherheitshinweise

1. Der Unternehmer ist sicherzustellen, dass der Auf-, Um- und Abbau, das Umsetzen, sowie die Ver-
wendung und Handhabung des Produktes von fachlich geeigneten und autorisierten Personen ge-
leitet und beaufsichtigt wird.
2. Alle Personen die mit dem Produkt arbeiten, müssen mit den Arbeitsanweisungen und Sicherheits-
hinweisen vertraut sein.
3. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Aufbau- und Verwendungsanleitungen, andere zum
Betrieb oder zur Montage erforderliche Anleitungen, relevante Planunterlagen, Stücklisten und
sonstige Daten den Anwendern zur Verfügung stehen.
Montagearbeiten
4. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Anwender geeignetes und ausreichendes Werk-
zeug, Hebe- und Anschlagzeug, ein geeigneter und ausreichender Platz zur Montage und Lage-
rung, sowie ausreichende Krankapazität zur Verfügung stehen.
5. Bei Montagearbeiten können sich immer unvorhergesehene Gefährdungen ergeben. Der Gefähr-
dungsgrad ist in jedem Einzelfall abzuschätzen und ggf. sind Maßnahmen zur Vermeidung oder
zumindest zur Minimierung der Gefahr zu treffen.
6. Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen nicht verwenden oder sind diese
zu entfernen, müssen an deren Stelle Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen vor-
handen sein. Sollte das Verwenden von Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sein, so kann auch
ein Anseilschutz (persönliche Schutzausrüstung) verwendet werden, wenn geeignete Befestigungs-
punkte vorhanden sind.
7. Zum kontrollierten Führen der am Kran hängenden Montageeinheiten Führungsseile verwenden.
8. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist zu vermeiden. Sofern Arbeiten unter hängenden Las-
ten nicht vermieden werden können, sind geeignete Maßnahmen festzulegen und anzuwenden. Der
Aufenthalt zwischen schwebenden Lasten und dem Bauwerk ist zu vermeiden.
9. Der Aufenthalt unterhalb von Montagearbeiten ist verboten, sofern der Gefahrenbereich nicht gegen
herabfallende, umstürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände und Massen geschützt
sind. Der Gefahrenbereich ist abzusperren.
Wartung und Reparatur
10. Die Bauteile des Klettergerüstes sind vor jeder Verwendung auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu
überprüfen. Grundsätzlich darf nur einwandfreies Material zum Einsatz kommen.
11. In regelmäßigen Abständen sind die Bühnen von fachkundigen und weisungsbefugten Personen
auf Beschädigungen zu überprüfen. Verschmutzungen, welche die Funktion beeinträchtigen, sind
umgehend zu entfernen. Beschädigte Bauteile sind zu sichten, auszusondern und zu ersetzen.
12. Bei einer Überschreitung der maximal zulässigen Windgeschwindigkeit, bei Temperaturen außer-
halb des Anwendungsbereichs oder nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Brand oder Erdbe-
ben sind alle Sicherheitsteile und die Tragkonstruktion vor einer weiteren Verwendung auf Funktion
und Tragfähigkeit zu prüfen.
Sicherheitsteile:
In regelmäßigen Abständen Sichtkontrolle durch autorisiertes Personal
Vor jedem Klettern bzw. jeder Montage Funktionskontrolle durch fachkundiges Personal
Austausch nur durch PERI Originalteile
Reparatur nur durch PERI Fachpersonal möglich
Bei Überlastung oder wiederkehrenden Beschädigungen Arbeiten auf und unter den Bühnen
einstellen, die Ursache ermitteln und abstellen.
Tragkonstruktion:
Vor dem Ersteinsatz Sichtkontrolle durch autorisiertes Personal
Reparatur oder Austausch durch PERI Originalteile
Bei Überlastung oder wiederkehrenden Beschädigungen Arbeiten auf und unter den Bühnen
einstellen, die Ursache ermitteln und abstellen.
sonstige Teile:
Reparatur durch fachkundiges Personal und Informierung des Weisungsbefugten
Bei wiederkehrenden Beschädigungen die Ursache ermitteln und abstellen.
Sicheres Arbeiten
Copyright 2008 PERI GmbH, Deutschland
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