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Allgemeine Hinweise; Hinweise Zum Produkt; Angewandte Richtlinien, Produktzertifizierung; Restrisiken - Heidolph Hei-TORQUE Expert Betriebsanleitung

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Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise

Hinweise zum Produkt

Angewandte Richtlinien, Produktzertifizierung

CE-Kennzeichnung
Das Produkt erfüllt alle Vorgaben der folgenden Richtlinien:
NRTL-Zertifizierung
Das Produkt wurde entsprechend den folgenden Richtlinien
geprüft:
▪ UL 61010-1 :2012/R2:2016-04
▪ UL 61010-2-051:2015

Restrisiken

Das beschriebene Produkt wurde nach dem – zum Zeitpunkt der Entwicklung – aktu-
ellen Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln konzipiert
und hergestellt.
Beim Aufbau und bei der Benutzung sowie bei Wartungs-, Reparatur- und
Reinigungsarbeiten gehen dennoch gewisse Restrisiken vom beschriebenen Produkt
aus. Diese werden an entsprechender Stelle im vorliegenden Dokument ausgewiesen
und beschrieben.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Laborrührer des Typs Hei-TORQUE Expert und Hei-TORQUE Ultimate wurden
speziell für die folgenden Aufgaben entwickelt: Rühren, Mischen, Be- und Entgasen,
Emulgieren, Suspendieren.
Die Laborrührer des Typs Hei-TORQUE Expert und Hei-TORQUE Ultimate sind für
den Einsatz in den folgenden Bereichen geeignet: Chemie, Pharmazie, Biologie,
Umweltanalytik, Grundlagenforschung, Forschungslabors.
Jede andere Verwendung der beschriebenen Geräte gilt als nicht bestimmungsgemäß!
Konstruktionsbedingt ist im Lieferzustand ein Einsatz in der Nahrungsmittel-, Kosmetik-
und Pharmaindustrie sowie anderen vergleichbaren Industrien, die Produkte herstellen,
die zum Konsum durch Menschen oder Tiere oder zur Anwendung am Menschen oder
Tier bestimmt sind, ausschließlich in analytischen Prozessen oder unter laborähnlichen
Bedingungen zulässig.
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Für einen Einsatz unter Bedingungen oder zu Zwecken, die von der bestimmungs-
gemäßen Verwendung abweichen, sind ggf. zusätzliche Maßnahmen notwendig und/
oder spezifische Richtlinien und Sicherheitsvorschriften zu beachten (siehe u.a.
Abschnitt „Besondere Hygienemaßnahmen für den Einsatz von Laborgeräten in der
Nahrungsmittel-, Kosmetik- und Pharmaproduktion" auf Seite 11). Entsprechende
Erfordernisse sind vom Betreiber in jedem Einzelfall zu evaluieren und umzusetzen.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
CAN/CSA C22.2 No. 61010-1:2012/U2:2016-04
CAN/CSA C22.2 No. 61010-2-051:2015
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