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Arbeitssicherheit; Persönliche Schutzausrüstung (Psa); Umweltschutz; Biogefährdung - Heidolph Hei-TORQUE Expert Betriebsanleitung

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Sicherheit

Arbeitssicherheit

Verwenden Sie stets die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (PSA), z.B.
Schutzkleidung, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe usw.
Betreiben Sie in der unmittelbaren Umgebung des Geräts keine anderen Geräte ...
die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich 9 × 10
erzeugen können,
die Emissions- oder Strahlungs quellen im Frequenzbereich 3 × 10
3 × 10
Hz darstellen (im optischen Spektralbereich Wellenlängen von
15
1.000 μm bis 0,1 μm),
die Ultraschall- oder ionisierende Wellen erzeugen.
Betreiben Sie das Gerät nicht, wenn adiabatische Kompression oder Stoßwellen
auftreten können (Druckwellenzündung).
Verarbeiten Sie keine Substanzen/Materialien, die unkontrolliert Energie freisetzen
könnten (exotherme Reaktion, Selbstentzündung).
Verwenden Sie nur vom Hersteller zugelassene Rührwerkzeuge.
Verlegen Sie alle Kabel knickfrei und außerhalb des Bedien- und Gefahrenbereichs.
Vermeiden Sie übermäßigen Druck auf das Gerätedisplay.
Halten Sie das Basisgerät während des Betriebs trocken.
Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand: lagern Sie während des Betriebs
keine Gegenstände im Arbeits- und Gefahrenbereich des Geräts.
Betreiben Sie das Gerät unter einem geschlossenen belüfteten Abzug, wenn Sie mit
potenziell gefährlichen Substanzen/Materialien arbeiten (siehe DIN EN 14175 und
DIN 12924).
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die notwendige PSA ist – abhängig vom jeweiligen Einsatzbereich und von den einge-
setzten Substanzen/Materialien – vom Betreiber festzulegen und bereitzustellen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen, deren Umsetzung und die Unterweisung
des zuständigen Personals liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!

Umweltschutz

Bei der Verarbeitung umweltgefährdender Stoffe sind entsprechende Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen für die Umwelt zu treffen.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des
Personals im Umgang mit dieser.
Kennzeichnung des Geräts mit einem Warnsymbol für Biogefährdung.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
3
10
Hz bis 3 × 10
Hz
11
Hz bis
11

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