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Vorschriften; Normen, Vorschriften Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Gültigkeit Der Vorschriften - Buderus Logano plus Installations- Und Wartungsanleitung

Öl-brennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

GEFAHR:
Sachschäden und/oder Personenschäden bis hin zur Lebensgefahr
durch das Nichtbeachten von Anweisungen!
▶ Anweisungen in allen Anleitungen einhalten.
3.1

Normen, Vorschriften und Richtlinien

Für die Installation und den Betrieb der Heizungsanlage müssen die
landesspezifischen Normen und Richtlinien und die Angaben auf dem
Typschild des Heizkessels beachtet werden!
Der Installateur und/oder Betreiber der Heizungsanlage sind verpflichtet
dafür zusorgen, dass die gesamte Heizungsanlage die gültigen (Sicher-
heits-) Vorschriften erfüllt, die in den folgenden Anweisungen und Vor-
schriften enthalten sind:
• Arbeitsblatt DWA-A 251 (Kondensate aus Brennwertkesseln)
• DIN EN 13384-1 und DIN EN 13384-2 (Abgasanlagen – Wärme- und
strömungstechnische Berechnungsverfahren)
• DIN 18160-1 und DIN 18160-2 (Abgasanlagen)
• EN 14471 (Abgasanlagen – Systemabgasanalagen mit Kunststoffin-
nenrohren)
• LBO (Landesbauordnung)
• MuFeuVO (Muster-Feuerungsverordnung)
• FeuVO (Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes)
• TR-Öl (Technische Regeln Ölanlagen, IWO)
Für die Schweiz:
• Der Heizkessel wurde nach den Anforderungen der Brandschutz-
richtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ge-
prüft und zugelassen.
HINWEIS:
Anlagenschaden durch abweichende Betriebsbedingungen!
Bei Abweichungen von den genannten Betriebsbedingungen kann es zu
Störungen kommen. Bei starken Abweichungen können einzelne Kom-
ponenten oder der Kessel zerstört werden.
▶ Maßgebende Angaben auf dem Typschild beachten.
3.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

Vor der Installation der Heizungs- und Abgasanlage:
▶ Zuständige Baubehörde informieren.
▶ Zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) informieren.
▶ Sicherstellen, dass keine behördlichen Bedenken gegen die geplante
Ausführung bestehen.
▶ Sicherstellen, dass behördliche Auflagen eingehalten werden.
▶ Darauf achten, dass in bestimmten Regionen Genehmigungen für die
Abgasanlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche Abwas-
sernetz erforderlich sind.
3.3
Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen zu Vorschriften, die zum Zeit-
punkt der Installation gültig sind, müssen ebenfalls erfüllt werden.
3.4
Hinweise für Installation und Betrieb
Bei der Installation und dem Betrieb der Heizungsanlage folgende Be-
stimmungen beachten:
• Örtliche Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
• Örtliche Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtungen so-
wie des Schornsteinanschlusses
Logano plus – 6720848978 (2015/08)
• Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Stromversor-
gung
• Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüstung
der Wasser-Heizungsanlage.
• Dokument und Installationsanleitungen von verwendeten Zubehören
und Ersatzteilen.
3.4.1

Betriebsbedingungen Logano plus GB145

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Betreibsbedingungen,
die je nach dem Einsatzgebiet und den örtlichen, anlagenspezifischen
Verhältnissen beachtet werden müssen.
Betriebsbedingung
Kesselwasservolumenstrom
Mindestkesselwassertemperatur Keine Anforderung.
Betriebsunterbrechung (Totalab-
schaltung des Heizkessels)
Heizkreisregelung mit Heizungs-
mischer
Mindestrücklauftemperatur
Sonstige Bedingungen
1) Wenn im Rahmen einer Kesselmodernisierung noch Heizöl EL Standard vorrätig
sein sollte, ist ein Betrieb mit bis zu 1000 Litern Restmenge möglich. Das Restöl
ist nach der Inbetriebnahme aufzubrauchen. Der Kessel ist nach dem
Aufbrauchen des Restöls zu reinigen. Anschließend ist der Tank mit Heizöl EL
schwefelarm zu befüllen.
Tab. 8
Betriebsbedingungen Logano plus GB145
3.5
Qualität des Heizwassers
Zur Befüllung und Wasserergänzung des Heizwassers muss Wasser in
Trinkwasserqualität verwendet werden.
Die Wasserbeschaffenheit ist ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit, der Funktionssicherheit, der Lebensdauer und
der Betriebsbereitschaft einer Heizungsanlage.
Ungeeignetes oder verschmutztes Wasser kann zu Störungen im Heiz-
kessel und Beschädigungen des Wärmetauschers oder der Warm-
wasserversorgung durch u. a. Schlammbildung, Korrosion oder
Verkalkung führen.
Auf Folgendes achten:
• Anlage vor dem Füllen gründlich spülen.
• Brunnen- und Grundwasser sind als Füllwasser nicht geeignet.
• Um das Gerät über die gesamte Lebensdauer vor Kalkschäden zu
schützen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, muss
die Gesamtmenge an Härtebildnern im Füll- und Ergänzungswasser
des Heizkreises begrenzt werden.
• Bei Anlagen mit Wasserinhalten  50 Liter/kW, z. B. bei Einsatz von
Pufferspeichern, muss das Wasser aufbereitet werden. Freigegebe-
ne Maßnahme zur Wasseraufbereitung ist die Vollentsalzung des Füll-
und Ergänzungswassers mit einer Leitfähigkeit  10 Mikrosiemens/
cm (= 10 μS/cm). Statt einer Wasseraufbereitungsmaßnahme kann
auch eine Systemtrennung direkt hinter dem Heizkessel mit Hilfe ei-
nes Wärmetauschers vorgesehen werden.
• Weitere freigegebene Zusatzmittel oder Frostschutzmittel sind bei
Buderus zu erfragen. Bei der Verwendung dieser freigegebenen Mit-
tel sind unbedingt die Herstellerangaben zur Befüllung und zu den re-
Vorschriften
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Anforderung
Keine Anforderung.
Keine Anforderung.
Keine Anforderung.
Keine Anforderung.
Maximale Vorlauftemperatur:
85 °C
Brennstoff: Heizöl EL, schwefel-
arm nach DIN 51603 -1 oder
Heizöl ELA Bio 10 nach DIN
1)
SPEC51603-6
11

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