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Vorschriften Und Betriebsbedingungen; Vorschriften Für Brennwertgeräte; Vorschriften Für Brennstoffzellen; Systeme - Buderus Logapower FC10 Planungsunterlagen

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Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften und Betriebsbedingungen

3.1
Vorschriften für Brennwertgeräte
Beachten Sie für eine vorschriftsmäßige Installation
und den Betrieb des Produkts alle geltenden nationa-
len und regionalen Vorschriften, technischen Regeln
und Richtlinien.
• Vor der Installation Stellungnahmen des Gasversor-
gungsunternehmens und des Schornsteinfegermeis-
ters einholen.
• Aufstellung, Stromanschluss, gas- und abgasseitigen
Anschluss und Inbetriebnahme darf nur ein beim Gas-
oder Energieversorgungsunternehmen zugelassener
Fachbetrieb vornehmen.
• Gerät nur in geschlossenen Warmwasser-Heizungs-
systemen nach DIN EN 12828 einbauen.
Neben den Bestimmungen des zuständigen
Gasversorgungsunternehmens sind folgende Richtlinien
und Vorschriften einzuhalten:
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäu-
den)
• EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärme-
schutz und energiesparende Anlagentechnik bei Ge-
bäuden)
• Feuerungsverordnungen der Bundesländer (Muster-
Feuerungsverordnung, MFeuV), Deutsches Institut für
Bautechnik - Kolonnen-
str. 30 - 10829 Berlin
• Bauordnung und Landesbauordnungen
• DVGW -TRGI (Technische Regeln für Gasinstallatio-
nen), DVGW, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft
Gas und Wasser mbH - Josef-Wirmer-Str. 3 -
53123 Bonn
• DIN-Normen, Beuth Verlag GmbH - 10772 Berlin
– DIN 1988, TRWI (Technische Regeln für Trink-
wasserinstallationen)
– DIN 4708 (Zentrale Wassererwärmungsanlagen)
– DIN 4807 (Ausdehnungsgefäße)
– DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers vor
Verunreinigungen)
– DIN EN 12828 (Heizungssysteme in Gebäuden)
– DIN VDE 0100, Teil 701 (Errichten von Starkstrom-
anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, Räume
mit Badewanne oder Dusche)
• VDI-Richtlinien, Beuth Verlag GmbH - 10772 Berlin
– VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwas-
serheizungsanlagen
3.2
Vorschriften für Brennstoffzellensysteme
• VDE AR N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspan-
nungsnetz)
Logapower FC10 – 6 720 820 493 (2016/08)
Vorschriften und Betriebsbedingungen
3.3

Genehmigungs- und Informationspflicht

• Die Installation eines Gas-Brennwertgeräts muss bei
dem zuständigen Gasversorgungsunternehmen ange-
zeigt und genehmigt werden.
• Der Anschluss an das öffentliche Netz muss beim zu-
ständigen EVU angezeigt und genehmigt werden.
• Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen
für die Abgasanlage und den Kondensatanschluss an
das öffentliche Abwassernetz erforderlich sind.
• Vor Montagebeginn den zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister und die Abwasserbehörde informie-
ren.
3.4
Technische Daten zum Erfüllungsnach-
weis von Förderprogrammen, spezifi-
scher Gesetzgebung
Die Kraft-Wärme-Kopplungseinheit (Brennstoffzellen-
system) weist folgende Eigenschaften auf:
• Elektrische Leistung: 0,7 kW (Netto-Ausgangs-
leistung)
• Thermische Leistung: 0,6 kW
• Gesamtwirkungsgrad: 85 %
Das Brennstoffzellensystem ist hocheffizient im Sinne
der Richtlinie 2012/27/EU. Die Emissions-Grenzwerte
der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft –
TA-Luft" vom 24. Juli 2002 werden erfüllt.
3.5

Anforderungen an die Betriebsweise

Folgende Betriebsbedingungen sind Bestandteil der Ge-
währleistungsbedingungen für die Energiezentrale.
• Maximale zulässige Vorlauf-/Rücklauftemperatur der
Heizkreise: 70 °C/55 °C. Ein dauerhafter Betrieb des
Brennstoffzellensystems ohne Warmwasserzapfung
bei konstanter Rücklauftemperatur > 40 °C ist nicht
vorgesehen.
• Minimaler/Maximaler Betriebsdruck Heizung: 2 bar/
3 bar (empfohlener Betriebsdruck: 2 – 2,5 bar; Ausle-
gungshinweise für Ausdehnungsgefäß beachten).
Keine Forderungen bestehen für:
• Mindest-Kesselwasservolumenstrom
• Mindest-Kesseltemperatur
• Mindest-Rücklauftemperatur
Diese Betriebsbedingungen sind sichergestellt mit einer
geeigneten hydraulischen Schaltung und Kesselkreisre-
gelung (hydraulische Einbindung  Kapitel 6).
3
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