Computersimulationen rekonstruiert werden,
tritt aber äußerst selten auf.
Für beide Fälle gilt, dass sich erst die
Steuer- und Bremswege deutlich verkürzen
und dann der Sackflugzustand, meist durch
eine Brems- oder Anstellwinkeländerung,
z.B. von einer Böe oder einer
Thermikablösung, ausgelöst wird.
WARNUNG
Beim Fliegen in extrem feuchter Luft
oder bei Regen befinden Sie sich
außerhalb der Betriebsgrenzen des
Gleitschirmes. Sollte ein Flug im Regen
unvermeidbar sein, ist folgendes zu
beachten:
es ist ratsam während und auch
nach dem Regen leicht beschleunigt
(min. 30% oder mehr) zu fliegen
möglichst keinen oder nur sehr
geringen Bremseinsatz
keine Ohren anlegen
die Steuerwege werden kürzer
meiden Sie enge Kurven, vor allem
im Endanflug. Wenn es die
Verhältnisse zulassen, sollten Sie
auch in dieser Flugphase leicht
beschleunigt fliegen
große Anstellwinkel und den
möglichen und frühzeitigen
Strömungsabriss in Bodennähe
vermeiden (den Fußbeschleuniger
nur langsam nachlassen)
Werbung und Klebesegel
Vergewissern Sie sich vor der Anbringung
von Werbung darüber, dass das
aufzubringende Klebesegel keine
Veränderung der Flugeigenschaften bewirkt.
Im Zweifelsfall sollte Sie auf das Einkleben
von Werbung verzichten.
HINWEIS
Ein bekleben des Schirms mit großen,
schweren oder nicht geeigneten
Klebesegeln kann das Erlöschen der
Betriebserlaubnis zur Folge haben.
Überbelastung
Hohe Belastungen der Schirmstruktur treten
vor allem bei Extremflugmanövern,
Abstiegshilfen (Steilspirale) oder verbotenen
Kunstflugfiguren auf. Sie beschleunigen den
Alterungsprozess der Struktur erheblich und
sollten daher vermieden werden.
Hat der Pilot einen Schirm über das normale
Maß beansprucht, muss der Gleitschirm
frühzeitig einer Nachprüfung unterzogen
werden.
Sand und salzhaltige Luft
Sand und salzhaltige Luft führen in vielen
Fällen zu einer deutlich schnelleren Alterung
des Leinen- und Tuchmaterials.
In diesem Fall muss der Schirm frühzeitig
zur Nachprüfung eingeschickt werden.
Temperaturbereich
Temperaturen unter -10 °C und über +50°C
können den Gleitschirm fluguntauglich
machen. Bei Über- oder Unterschreitung
dieser Werte entfällt die Garantie des
Herstellers.
Gefahreneinweisung und Extremflug
Kapitel 7
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