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 unzureichender oder fehlender
Ausrüstung wie Notschirm, Protektor und
Helm
 Windenstarts an nicht geprüften Winden
oder nicht lizenziertem Piloten und / oder
Windenfahrer

Betriebsgrenzen

Der Gleitschirm darf nur innerhalb der
Betriebsgrenzen betrieben werden. Diese
werden überschritten, wenn einer oder
mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
 Benutzung außerhalb des zulässigen
Gewichtsbereichs
 Flug bei Regen (auch Nieselregen), in
Wolken, bei Nebel und / oder Schneefall
 Flug mit nasser Schirmkappe
 turbulenten Wetterbedingungen und
Windgeschwindigkeiten am Startplatz, die
höher als 2/3 der maximal erfliegbaren
Fluggeschwindigkeit (abhängig vom
Startgewicht) des Gerätes sind
 Temperaturen unter -10°C und über 50°C
 Kunstflug / Extremflug oder Flugfiguren
mit Neigungen von mehr als 90 Grad
 nicht genehmigten Änderungen an der
Schirmkappe, den Fangleinen oder den
Tragegurten
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Kapitel 2
Sicherheit
WARNUNG
Die in dieser Betriebsanweisung
gegebenen Anweisungen müssen unter
allen Umständen befolgt werden.
Zuwiderhandlung haben das Erlöschen
der Betriebserlaubnis und/oder den
Verlust des Versicherungsschutzes zur
Folge und können zu schweren
Verletzungen führen oder tödlich
enden.
Dies gilt besonders, aber nicht
ausschließlich für die Anweisungen in
den Kapiteln Sicherheit, Flugpraxis,
Einsatzbereiche sowie
Gefahreneinweisung und Extremflug.

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