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Inbetriebnahme; Eichbetrieb; Eichfähigkeit, Eichamtliche Abnahme, Nacheichpflicht - Endress+Hauser PROline promag 51 Betriebsanleitung

Magnetisch-induktives durchfluss-messsystem
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PROline Promag 51
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Endress+Hauser
6

Inbetriebnahme

6.1

Eichbetrieb

Promag 51 ist ein eichfähiges Durchfluss-Messgerät für den eichpflichtigen Verkehr mit
Kaltwasser. Das Messsystem ist für Wassertemperaturen von 0...+30 °C zugelassen
und kann beispielsweise in der Trinkwasserversorgung eingesetzt werden. Beispiele
dazu finden Sie auf Seite 7. Der Eichbetrieb von Promag 51 erfolgt mit eichfähiger
Totalisatoranzeige und optional mit eichfähigem Impulsausgang.
Eichpflichtige Messstellen für Wasser werden durch die Eichbehörde als "Gesamt-
anlage" betrachtet bzw. abgenommen. Promag 51 ist somit, ebenso wie die Ein- und
Auslaufstrecken, als Teil dieser Gesamtanlage zu betrachten. Für korrekte Messungen
im Eichbetrieb ist sicher zu stellen, dass Rohrleitung und Messrohr immer vollständig
mit Messstoff gefüllt sind.
Beachten Sie beim Aufbau einer geeichten Messanlage zudem die Vorschriften der
Eichordnung (Deutscher Eichverlag GmbH – Braunschweig):
• Allgemeine Vorschriften (AV) zur Eichordnung (EO)
• Anlage 6 zur Eichordnung (EO 6-1): Vorschriften für Volumen-Messgeräte für
strömendes Wasser
• PTB-A6.1: Volumen-Messgeräte für Kaltwasser
6.1.1
Eichfähigkeit, Eichamtliche Abnahme, Nacheichpflicht
Bei eichfähigen Durchfluss-Messgeräten ist die amtliche Eichung durch die Eichbe-
hörde noch nicht durchgeführt worden. Eichfähige Geräte dürfen noch nicht im eich-
pflichtigen, geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden. Solche Durchfluss-Messgeräte
können aber zu einem späteren Zeitpunkt auf einem amtlich zugelassenen Prüfstand
oder, in Absprache mit der Eichbehörde, auch vor Ort geeicht werden. Die bei der eich-
amtlichen Abnahme angebrachten Plombierungen sichern diesen Zustand.
Der Betreiber eines geeichten Promag 51-Messsystems ist zur Nacheichung gemäß
den jeweils gültigen Vorschriften der Eichbehörde verpflichtet. Der Nacheichtermin
(Jahreszahl) wird auf einer speziellen Siegelmarke vermerkt.
Hinweis!
• "Eichfähige" Geräte sind technisch mit "geeichten" Geräten identisch.
• Amtlich geeichte, magnetisch-induktive Durchfluss-Messgeräte dürfen dauernd, im
Gegensatz zu mechanischen Zählern, bei Q
• Von der Eichpflicht ausgenommen sind Messgeräte mit einem max. Durchfluss von
3
Q > 2000 m
/h. Solche Geräte werden nicht geeicht, können aber eichfähig einge-
setzt werden.
Achtung!
Nur mit amtlich geeichten Durchfluss-Messgeräten darf im geschäftlichen Verkehr ver-
rechnet werden.
6 Inbetriebnahme
(= 100%) betrieben werden.
max
73

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