KAPITEL 4
4.5 LADUNGSTRANSPORT
Bei Fahrt auf öffentlichen Straßen sind die Verkehrsregeln zu befolgen und mit Bedacht und
Vernunft zu Handeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Hinweise für das Führen eines
Schleppers mit angekuppeltem Anhänger aufgeführt.
• Vor dem Anfahren ist sicherzustellen, dass sich in der Nähe des Anhängers keine
unbeteiligten Personen, insbesondere Kinder aufhalten. Für freie Sicht sorgen.
• Sicherstellen, dass der Anhänger korrekt an Schlepper angekuppelt wurde und
die Anhängerkupplung des Schleppers richtig gesichert ist.
• Die von der Zugkupplung übertragene Stützlast beeinflusst die Lenkbarkeit des
Schleppers.
• Der Anhänger darf nicht überlastet werden und die Ladung muss gleichmäßig
verteilt werden, sodass die zulässige Achslast nicht überschritten wird. Die
Überschreitung der zulässigen Nutzlast des Fahrzeugs ist verboten und kann zu
einer Beschädigung des Anhängers führen. Darüber hinaus stellt dies eine
Gefahr für den Straßenverkehr sowie den Bediener des Schleppers Anhängers
und andere Verkehrsteilnehmer dar.
• Die
bauartbedingte
Straßenverkehrsordnung
überschritten
Verkehrsbedingungen,
Bedingungen angepasst werden.
• Der Anhänger darf auf Neigungen bis 8° geschleppt werden und das Entladen ist
nur auf ebenem und hartem Untergrund durchzuführen.
• Der vom Schlepper abgekuppelte Anhänger muss mit der Feststellbremse und
eventuell mit den Radkeilen oder anderen Elementen ohne scharfe Kanten
gesichert werden. Das Abstellen eines ungesicherten Anhängers ist nicht
zulässig. Bei einem Störfall der Maschine ist auf dem Randstreifen anzuhalten,
ohne Gefahr für andere Fahrer und Fußgänger zu schaffen, und den Halteplatz
gemäß den Verkehrsvorschriften zu kennzeichnen.
Höchstgeschwindigkeit
hervorgehenden
werden.
Die
die
Anhängerbelastung,
4.19
sowie
Geschwindigkeiten
Fahrgeschwindigkeit
Ladungsart
Pronar T679
die
aus
der
dürfen
nicht
muss
an
die
und
übrigen