Pronar T679
GEFAHR
Die Ladung auf dem Anhänger muss gegen Verrutschen und Verschmutzen der Straße
während der Fahrt gesichert sein. Wenn eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung
nicht möglich ist, ist der Transport dieser Art von Ladung verboten.
Beim Beladen des Anhängers sind die Zugöse der Deichsel und die Kupplung des
Schleppers hohen vertikalen Belastungen ausgesetzt.
Schüttgut
Die Beladung mit Schüttgut erfolgt in der Regel mithilfe von Ladern oder Förderern, eventuell
durch manuelle Beladung. Das Schüttgut darf nicht über den Rand der Bordwände und
Aufsätze herausragen. Nach der Beladung ist die Ladung gleichmäßig auf der ganzen Fläche
des Ladekastens zu verteilen.
Raps und Samen anderer Pflanzen mit sehr kleinen Körnern oder pulverförmiges Material
können unter der Bedingung transportiert werden, dass der Ladekasten an den Stellen
sorgfältig abgedichtet wird, an denen der Spalt größer ist als der Korndurchmesser. Zum
Abdichten werden profilierte Gummidichtungen, Silikonabdichtungen, Folie, Schnur oder
Textilien empfohlen, die bei der Herstellung von Planen verwendet werden.
Zusätzlich muss die Ladung mit einer Plane gesichert werden. Sie schützt die Ladung vor
Verschütten während der Fahrt, dem Verwehen durch Wind und schützt zusätzlich vor
Feuchtigkeit. Dies ist besonders bei Schüttgut gefährlich. Schüttgut kann große Mengen
Wasser aufnehmen, wodurch das Gewicht der Ladung während der Fahrt steigen kann. In
Extremfällen kann das Gesamtgewicht des Anhängers das zulässige Gesamtgewicht des
Fahrzeugs überschreiten.
Bestimmtes Schüttgut (z.B. Baustoffe wie Kies, Schlacke) können zu einer vorzeitigen
Beschädigung der Lackierung führen.
Brechgutladungen
Brechgutladungen bestehen in der Regel aus hartem Material mit wesentlich größeren
Abmessungen als beim Schüttgut (Steine, Kohle, Ziegel, Zuschlagstoffe). Diese Materialien
können ohne entsprechende Vorbereitung des Ladekastens Dellen im Boden oder Wänden
sowie den Abrieb der Lackierung verursachen. Aus diesem Grund sind der Boden und
eventuell die Bordwände mit dickem Sperrholz, harten Spanplatten, dicken Brettern oder
anderem Material mit ähnlichen Eigenschaften auszulegen. Bei Nichtbefolgung der
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KAPITEL 4