KAPITEL 2
• Im Winter ist besonders auf Ladungen zu achten, die während des Transports
einfrieren können. Beim Kippen des Ladekastens kann die eingefrorene Ladung
zum Verlust der Stabilität des Anhängers und zum Umkippen führen.
• Der Ladekasten darf nicht angehoben werden, wenn die Gefahr besteht, dass der
Kasten umkippt.
• Es ist verboten, den Anhänger ruckweise nach vorne zu bewegen, wenn sich die
Volumenladung oder schwer zu schüttende Ladung nicht entladen lässt.
• Während des Beladevorgangs darf sich niemand im Ladekasten aufhalten.
• Vor der Beseitigung einer Störung muss der Ladekasten heruntergelassen
werden. Wenn das Anheben des Ladekastens erforderlich ist, muss dieser mit
der Stütze des Ladekastens vor dem Absenken gesichert werden. Der
Ladekasten darf nicht beladen sein und der Anhänger muss an den Schlepper
angeschlossen und mithilfe der Keile sowie durch Anziehen der Feststellbremse
gesichert sein.
• Nach dem Beenden des Entladevorgangs ist sicherzustellen, dass der
Ladekasten leer ist.
2.1.6 TRANSPORTFAHRT
• Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen die Verkehrsregeln sowie das in
dem Land, in dem der Anhänger betrieben wird, geltende Transportrecht beachtet
werden.
• Die aus den herrschenden Verkehrsverhältnissen und den bauartbedingten
Beschränkungen hervorgehende Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten
werden. Die Fahrtgeschwindigkeit ist an die herrschenden Verkehrsbedingungen,
die Beladung des Anhängers sowie an die aus der Straßenverkehrsordnung
hervorgehenden Beschränkungen anzupassen.
• Es ist verboten, einen ungesicherten Anhänger abzustellen. Wenn der Anhänger
vom Schlepper abgekuppelt ist, muss er mithilfe der Feststellbremse und der
Radkeile gegen Wegrollen gesichert werden.
• Vor dem Fahrtbeginn ist sicherzustellen, dass der Anhänger korrekt an den
Schlepper angekuppelt wurde.
2.7
Pronar T679