KAPITEL 2
vom Hersteller eingestellt und darf während des Anhängerbetriebs nicht
eingestellt werden.
• Wenn eine Störung Hydraulik- oder Druckluftanlage festgestellt wird, muss der
Anhänger außer Betrieb gestellt werden, bis die Störung behoben ist.
• Während des Anschließens der Hydraulikleitungen an den Schlepper ist zu
beachten, dass die Hydraulikanlagen des Schleppers und Anhängers druckfrei
sind. Bei Bedarf muss der Restdruck in der Anlage abgelassen werden.
• Im Falle einer Verletzung durch einen starken Ölstrahl muss unverzüglich ein Arzt
aufgesucht wenden. Das Hydrauliköl kann in die Haut eindringen und eine
Infektion auslösen. Im Falle eines Kontakts mit den Augen müssen diese mit viel
Wasser ausgespült werden, und beim Auftreten von Reizungen den Arzt
aufsuchen. Im Falle eines Kontakts mit der Haut die Kontaktstelle mit Wasser und
Seife waschen. Es dürfen keine organischen Lösungsmittel (Benzin, Petroleum)
verwendet werden.
• Das vom Hersteller empfohlene Hydrauliköl verwenden.
• Nach dem Wechsel des Hydrauliköls muss das alte Öl entsprechend entsorgt
werden. Verbrauchtes Öl oder Öl, das seine Eigenschaften verloren hat, ist in der
Originalverpackung oder in gegen die Einwirkung von Kohlenwasserstoffen
beständigen
entsprechend gekennzeichnet sein und entsprechend aufbewahrt werden.
• Es ist verboten, das Hydrauliköl in Behältern aufzubewahren, die für die Lagerung
von Lebensmitteln und Getränken bestimmt sind.
• Die Hydraulikleitungen aus Gummi müssen alle vier Jahre unabhängig von ihrem
technischen Zustand ausgewechselt werden.
2.1.5 BE- UND ENTLADEN DES ANHÄNGERS
• Das Entladen des Anhängers erfolgt ausschließlich durch Kippen des
Ladekastens nach hinten.
• Entlade- und Beladevorgang des Anhängers können nur dann realisiert werden,
wenn die Maschine auf einem waagerechten und festen Boden steht und an
Verpackungen
aufzubewahren.
2.5
Pronar T679
Die
Ersatzbehälter
müssen