Pronar T679
• Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen muss der letzte Anhänger des Zuges mit der
Kennzeichnungstafel
gekennzeichnet werden, die an der Heckbordwand des Ladekastens anzubringen
ist.
• Der Schlepperfahrer ist verpflichtet, den Anhänger mit einem geprüften oder
zugelassenen rückstrahlenden Warndreieck auszustatten.
• Bei Fahrt sind die Verkehrsregeln zu beachten, die Änderung der Fahrtrichtung
durch Blinker anzuzeigen, das Beleuchtungs- und Warnleuchtensystem sauber
zu
halten
Beleuchtungsanlage
Beleuchtungselemente müssen unverzüglich repariert oder durch neue ersetzt
werden.
• Spurrillen, Schlaglöcher, Gräben und das Fahren auf dem Randstreifen sind zu
vermeiden. Eine Durchfahrt durch solche Hindernisse kann zu einer starken
Neigung des Schleppers und Anhängers führen. Dies ist besonders zu
berücksichtigen, weil der Schwerpunkt des beladenen Anhängers (insbesondere
mit Volumenladung) die Fahrsicherheit ungünstig beeinflusst. Das Fahren in der
Nähe des Straßenrandes oder von Straßengräben ist aufgrund der Gefahr eines
Abrutschens des Bodens unter den Rädern des Schleppers oder Anhängers
gefährlich.
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss vor Kurven und bei der Fahrt auf unebenem
Gelände oder auf Gelände mit Gefälle entsprechend verringert werden.
• Währen der Fahrt scharfe Kurven, insbesondere auf Geländeunebenheiten
vermeiden.
• Es ist zu beachten, dass sich der Bremsweg des Zuges mit steigendem Gewicht
und Geschwindigkeit verlängert.
• Das Verhalten des Anhängers bei Fahrten auf unebenen Boden kontrollieren und
die Geschwindigkeit den Gelände- und Verkehrsbedingungen anpassen.
• Der Anhänger ist für die Fahrt mit einer Neigung von maximal 8° ausgelegt. Das
Fahren des Anhängers auf Geländen mit einer größeren Neigung kann infolge
für
bauartbedingt
und
für
einen
zu
sorgen.
4.20
langsam
einwandfreien
technischen
Beschädigte
oder
KAPITEL 4
fahrende
Fahrzeuge
Zustand
der
verloren
gegangene