KAPITEL 2
• Die Montage und Demontage der Aufsatzwände und des Gestells sowie der
Plane muss unter Verwendung von Gerüsten, Leitern oder Rampen mit
geeigneter Höhe durchgeführt werden. Der Zustand dieser Vorrichtungen muss
den Benutzer vor einem Sturz sichern. Die Arbeit muss mindestens von zwei
Personen durchgeführt werden.
• In der Endphase des Aufrollens der Plane muss man sich unbedingt mit einer
Hand
am
Konstruktionselementen des Anhängers festhalten. Eine Nichtbefolgung dieser
Anweisung kann zum Sturz führen.
2.1.2 AN- UND ABKUPPELN DES ANHÄNGERS AN DEN SCHLEPPER
• Es ist verboten, den Anhänger an den Schlepper anzukuppeln, wenn er die
Anforderungen des Herstellers nicht erfüllt (minimaler Leistungsbedarf des
Schleppers, erforderliche Anhängerkupplung fehlt u.ä.) – vergleichen Sie die
Tabelle (1.2) ANFORDERUNGEN AN DEN SCHLEPPER.. Vor dem Ankuppeln
des Anhängers ist sicherzustellen, dass das Öl in der externen Hydraulikanlage
des Schleppers mit dem Hydrauliköl des Anhängers gemischt werden kann.
• Vor dem Ankuppeln des Anhängers ist sicherzustellen, dass der Schlepper und
der Anhänger technisch funktionsfähig sind.
• Während des Ankuppelns des Anhängers darf ausschließlich die für das
Schleppen von einachsigen Anhängern bestimmte Kupplung des Schleppers
verwendet werden. Nach dem Ankuppeln des Anhängers ist die Sicherung der
Anhängerkupplung zu prüfen. Lesen Sie die Betriebsanleitung des Schleppers
genau durch. Wenn der Schlepper mit einer automatischen Kupplung
ausgestattet ist, muss sichergestellt werden, dass der Kupplungsvorgang
vollständig abgeschlossen wurde.
• Während des Ankuppelns muss mit Vorsicht vorgegangen werden.
• Während des Ankuppelns darf sich niemand zwischen dem Schlepper und dem
Anhänger befinden.
• Das Abkuppeln des Anhängers vom Schlepper ist bei angekipptem Ladekasten
verboten.
Giebel
des
vorderen
2.3
Gestells
oder
an
Pronar T679
anderen
festen