KAPITEL 1
• Lager.
Garantieleistungen können nur für Schäden geltend gemacht werden, wie nicht vom
Benutzer verschuldete mechanische Schäden, Herstellungsmängel an Teilen, usw.
Wenn die Schäden:
• durch Verschulden des Benutzers oder durch einen Verkehrsunfall,
• aufgrund eines unsachgemäßen Betriebs, falsche Einstellungen oder Wartung,
Verwendung des Anhängers entgegen seiner Bestimmung,
• durch die Verwendung einer defekten Maschine,
• aufgrund einer Durchführung von Reparaturen durch unbefugte Personen oder
falscher Ausführung der Reparaturen,
• durch willkürliche Änderungen an der Konstruktion der Maschine,
entstanden sind, können keine Garantieansprüche geltend gemacht werden.
HINWEIS
Es ist vom Händler eine detaillierte Ausfüllung des Garantie- und Reklamationsscheins
zu fordern. Ein Garantie- oder Reklamationsschein ohne Verkaufsdatum oder Stempel
des Händlers können eine Ablehnung der Reklamation zur Folge haben.
Der
Benutzer
ist
Korrosionsstellen zu melden sowie die Behebung der Fehler zu beauftragen, unabhängig
davon,
ob
die
Garantiebedingungen
GARANTIESCHEIN aufgeführt.
Modifikationen des Anhängers ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers sind verboten.
Insbesondere
sind
Konstruktionselementen unzulässig, die direkt die Betriebssicherheit des Anhängers
beeinflussen.
verpflichtet,
alle
Reparatur
unter
sind
in
dem
Schweißen,
Bohren,
festgestellten
Mängel
die
Garantie
fällt
der
neu
gekauften
Ausschneiden
1.11
Pronar T679
an
Lackierungen
oder
nicht.
Ausführliche
Maschine
beigefügten
sowie
Anwärmen
oder
von