KAPITEL 4
Unabhängig von der Art der Ladung hat der Benutzer die Pflicht, die Ladung so zu sichern,
dass sie sich nicht frei bewegen kann und die Straße nicht verschmutzt.
Für den Transport von Mineraldüngern und anderen Stoffen, deren Kontakt mit der
Lackierung oder Stahlelementen zu Beschädigungen führen kann, wird empfohlen, dieses
Material in dichten Verpackungen (Säcken, Kisten, Fässer, usw.) durchzuführen.
4.7 LADUNGSTRANSPORT
Bei Fahrt auf (öffentlichen und nicht öffentlichen) Straßen sind die Verkehrsregeln zu
beachten und es ist mit Bedacht und Vernunft vorzugehen. Diese Anleitung muss unbedingt
befolgt werden. Insbesondere müssen die nachfolgenden Hinweise für das Fahren des
Schleppers mit angekoppelten Anhänger beachtet werden.
• Vor dem Anfahren ist sicherzustellen, dass sich in der Nähe des Anhängers keine
unbeteiligten Personen, insbesondere Kinder aufhalten. Für freie Sicht sorgen.
• Sicherstellen, dass der Anhänger korrekt an Schlepper angekuppelt wurde und
die Anhängerkupplung des Schleppers richtig gesichert ist.
• Die von der Zugkupplung übertragene Stützlast beeinflusst die Lenkbarkeit des
Schleppers.
• Durch das Verschieben des Hakenrahmens kann der Schwerpunkt des
transportierten Containers verändert werden, wodurch eine Be- oder Entlastung
der Hinterräder des Schleppers erreicht werden kann.
• Während der Fahrt mit dem Anhänger darf die hintere Stoßstange nicht
eingefahren sein (die Kontrollleuchte (4) darf nicht aufleuchten – Abbildung (4.7)
oder (4.8)).
• Beim Bewegen des Anhängers mit Container auf öffentlichen Straßen darf der
Abstand der hinteren Stoßstange (Auffahrschutz) vom dem sich am weitesten
hinten befindenden Punkt des Fahrzeugs (Container) 400mm nicht überschreiten.
• Während des Transports des Containers muss der Anhänger in die „Kipper"
Funktion geschaltet werden (die Kontrollleuchte (9) muss aufleuchten – Abbildung
(4.7) oder (4.8)).
4.39
Pronar T286