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Sicherheitsfunktionen Prüfen - Stober SU6 Handbuch

Sicherheitsmodul
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8 | Inbetriebnahme
8.5
Sicherheitsfunktionen prüfen
Das Sicherheitsmodul SU6 ist ein Sicherheitsbauteil im Sinne der Maschinenrichtlinie gemäß Anhang V. Es garantiert
funktionale Sicherheit, z. B. vor Fehlern in der Hardware und Firmware. Es garantiert jedoch weder die Sicherheit des
gesamten Prozesses, noch die Sicherheit der Konfiguration.
Der Maschinenhersteller muss die Funktionsfähigkeit der verwendeten Sicherheitsfunktionen prüfen und nachweisen. Die
Prüfung der Sicherheitsfunktionen darf ausschließlich durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Prüfung ist in einem Prüfbericht zu dokumentieren.
Die Prüfung der Sicherheitsfunktion ist durchzuführen...
§
nach der Erstinbetriebnahme
§
nach Änderung der Konfiguration der Sicherheitsfunktionen
§
nach Austausch des Sicherheitsmoduls oder des Antriebsreglers
Eine vollständige Prüfung umfasst...
§
das ordnungsgemäße Ausführen der verwendeten Sicherheitsfunktionen des Sicherheitsmoduls SU6
§
das ordnungsgemäße Ausführen der Gesamtsicherheitsfunktion (z. B. Kombination und Integration von
Sicherheitsfunktionen)
§
die Kontrolle der Parameter
Grundlage der Prüfung...
§
sind die Anforderungen an die Sicherheitsfunktionen des Sicherheitsmoduls SU6 aus der Risikoanalyse der Maschine
bzw. des Prozesses
§
ist die Beschreibung des Sicherheitsmoduls SU6 und seiner Sicherheitsfunktionen gemäß dieses Handbuchs
§
sind alle sicherheitsbezogenen Parameter und Werte der verwendeten Sicherheitsfunktionen
Der Prüfbericht muss Folgendes beinhalten:
§
eine Beschreibung der Anwendung einschließlich eines Bildes
§
eine Beschreibung der sicherheitsbezogenen Bauteile (einschließlich Software-Versionen), die in der Anwendung
benutzt werden
§
eine Liste der verwendeten Sicherheitsfunktionen
§
die Ergebnisse aller Prüfungen dieser Sicherheitsfunktionen
§
eine Liste aller sicherheitsbezogenen Parameter und ihrer Werte
§
Prüfsummen, Prüfdatum und Bestätigung durch das Prüfpersonal
Sicherheitsprüfungen in baugleichen Anwendungen dürfen als eine einzelne Typprüfung der baugleichen Anwendung
durchgeführt werden, sofern sichergestellt werden kann, dass die Sicherheitsfunktionen in allen Geräten wie vorgesehen
konfiguriert werden.
Information
Die Prüfung muss wiederholt und im Prüfbericht vermerkt werden, wenn Parameter verändert wurden, die Einfluss auf die
Sicherheitsfunktionen haben.
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STÖBER

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