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Wartung und Pflege
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
6.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ DGUV Regel 100-
500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter:
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die
Prüfplakette „Sachkundigenprüfung/ Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.:
29040056+Tüv-Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
52220015 / 52220015 -150 / 52220015-200 / 52220015-250
Datum
Sachkundiger
service@probst-handling.de
35 / 36
Firma
DE

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Diese Anleitung auch für:

Tm-150-d-aTm-200-d-aTm-250-d-a

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