Wartung und Pflege
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür
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notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen
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Sachverständigen durchgeführt werden.
6.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
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Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ DGUV Regel 100-
500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
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beachten!
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
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erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter:
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Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die
Prüfplakette „Sachkundigenprüfung/ Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.:
29040056+Tüv-Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
52220015 / 52220015 -150 / 52220015-200 / 52220015-250
Datum
Sachkundiger
service@probst-handling.de
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Firma
DE