2.8.7 Feldeinsatz
2.8.8 Ausrüstungen / Verschleißteile wechseln
2.8.9 Düngemittel und gebeiztes Saatgut
60014761 • 1 • 03/2020 • de
• Maximale Stützlast
• Höchstgeschwindigkeit
Siehe Kapitel technische Daten, Typenschild und Betriebserlaubnis.
1. Zusätzlich die maximalen Lasten des Schleppers beachten.
GEFAHR
Mitfahren auf der Maschine verboten!
1. Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme den Nahbereich der Maschine kon-
trollieren (Kinder!). Auf ausreichende Sicht achten.
2. Vor Einsatz den Zustand der Arbeitswerkzeuge und deren Befestigung über-
prüfen.
3. Auf ausreichende Stabilität der Maschine bei Längs- und Querneigung in un-
ebenem Gelände achten. Die Grenzwerte für den Schlepper beachten.
4. Keine der vorgeschriebenen und mitgelieferten Schutzvorrichtungen entfernen.
5. Es dürfen sich keine Personen im Schwenkbereich hydraulisch betätigter Teile
aufhalten.
6. Mit abgesenkter Maschine nicht rückwärtsfahren. Die Bauteile sind nur für die
Vorwärtsbewegung im Feld ausgelegt und könnten beim Rückwärtsfahren be-
schädigt werden.
1. Es dürfen ausschließlich Zugvorrichtungen angebaut werden, die den techni-
schen Anforderungen gemäß dieser Betriebsanleitung genügen. Für Schäden,
die aufgrund des Anbaus unpassender Zugvorrichtungen sowie dem nicht
fachgerechten Anbau resultieren, übernimmt die Firma HORSCH keine Haf-
tung.
2. Bei Maschinen mit gültiger Betriebserlaubnis dürfen nur Zugvorrichtungen an-
gebaut werden, die von der Betriebserlaubnis abgedeckt sind. Der Anbau von
Zugvorrichtungen, die nicht von der Betriebserlaubnis abgedeckt sind, führt
zum Erlöschen der Zulassung.
3. Die Maschine gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern!
4. Angehobene Rahmenteile, unter denen sich Personen aufhalten, durch geeig-
nete Stützen absichern!
5. Vorsicht! Bei hervorstehenden Teilen (z.B. Scharen) besteht Verletzungsgefahr!
6. Bei allen Montagearbeiten ergonomische Arbeitshaltungen einnehmen.
7. Beim Aufsteigen auf die Maschine nicht auf drehbare Teile aufsteigen. Diese
können durchdrehen; daher besteht die Gefahr schwerster Verletzungen durch
Stürze.
Unsachgemäßer Umgang mit Düngemitteln und gebeiztem Saatgut kann Vergiftun-
gen und Tod verursachen.
Sicherheit und Verantwortung | 2
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