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Verwenden In Behindertentransportkraftwagen (Btw); Sicherheitshinweise; Zulässigkeit Der Verwendung - Ottobock B400 Gebrauchsanweisung

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Abb. 33
Transportösen
1 Transportöse vorn
6.13 Verwenden in
Behindertentransportkraftwagen (BTW)

6.13.1 Sicherheitshinweise

WARNUNG
Verwendung als Sitz im Behindertentransportkraftwa­
gen (BTW)
Herausfallen aus dem Elektrorollstuhl, schwere Verletzun­
gen bei Unfällen
► Nutzen Sie immer zuerst die im BTW installierten Sitze
und Rückhaltesysteme. Nur so sind Insassen bei ei­
nem Unfall optimal geschützt.
B400
2 Transportöse hinten
► Befördern Sie stets nur eine Person mit dem Elek­
trorollstuhl.
► Benutzen Sie den Elektrorollstuhl im BTW grundsätz­
lich nur, wenn sich die Sitzfläche ganz unten befindet
und die Rückenlehne in senkrechter Position steht.
WARNUNG
Verbotene Anwendung des Gurtsystems als Rückhal­
tesystem in BTW
Herausfallen aus dem Elektrorollstuhl, schwere Verletzun­
gen bei Unfällen
► Verwenden Sie das Gurtsystem keinesfalls als Teil ei­
nes Rückhaltesystems beim Transport im BTW.
► Beachten Sie, dass das Gurtsystem nur als zusätzliche
Stabilisierung der sitzenden Person im Elektrorollstuhl
dient.
6.13.2 Zulässigkeit der Verwendung
Der Elektrorollstuhl ist unter Verwendung geeigneter Rück­
haltesysteme bedingt als Transportsitz in Behindertentrans­
portkraftwagen (BTW) einsetzbar. Die vom Hersteller ange­
botenen Sicherungselemente, z. B. Beckengurt, dienen da­
bei nur als zusätzliche Stabilisierung der sitzenden Person
im Elektrorollstuhl.
Nähere Informationen dazu enthält unsere Broschüre zur
Nutzung der Ottobock Produkte in Behindertentransport­
kraftwagen (BTW), Bestellnummer 646D158.
Gebrauch
Ottobock | 51

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