Gebrauch
6.13.3 Nutzungseinschränkungen
WARNUNG
Unzulässige Verwendung als Sitz im Behinderten
transportkraftwagen (BTW)
Schwere Verletzungen durch Verwendung mit nicht zuge
lassenen Zubehörkombinationen
► Der Elektrorollstuhl kann nicht mit allen Ausstattungs-
und Zubehörkombinationen als Sitz in Behinderten
transportkraftwagen (BTW) eingesetzt werden. Beach
ten Sie die nachfolgend aufgeführten Einschränkun
gen.
Die Nutzung in einem Behindertentransportkraftwagen
(BTW) ist bei Verwendung folgender Optionen nicht zuge
lassen:
•
nicht mit mechanischer Sitzkantelung 20°
•
nicht mit Bedienpulthalter, parallel wegschwenkbar
•
nicht mit Bedienpulthalter, wegschwenkbar, höhenver
stellbar
•
nicht mit Rückspiegel, anklappbar
•
nicht mit Kopfstützenmontagenset
•
nicht mit Kopfstütze
6.13.4 Notwendiges Zubehör
Für den Einsatz des Elektrorollstuhls als Transportsitz in ei
nem BTW ist ein Fahrzeug-Transport-Satz notwendig. Nähe
52 | Ottobock
re Informationen dazu erteilt das Fachpersonal, das den
Rollstuhl angepasst hat.
Das Transportgewicht der zu transportierenden Person ist in
einem BTW auf max. 100 kg begrenzt.
6.13.5 Verwenden
Während des Transports im BTW muss auf eine ausreichen
de Absicherung durch Spanngurte geachtet werden. Nähe
re Informationen dazu enthält unsere Broschüre zur Nutzung
der Ottobock Produkte in Behindertentransportkraftwagen
(BTW), Bestellnummer 646D158.
Um die Gurte anzubringen, sind 4 Gurtösen am Rahmen
vorgesehen. Die beiden vorderen Gurtösen müssen vom
Fachpersonal an den Elektrorollstuhl montiert worden sein
(siehe Abb. 34, Pos. 1). Die beiden hinteren Gurtösen sind
fester Bestandteil des Rahmens (siehe Abb. 34, Pos. 2).
Schalten Sie vor dem Transport des Elektrorollstuhls die
Steuerung aus (Tasten- und Anzeigefunktionen) und verrie
geln Sie die Bremse (siehe Seite 32).
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