Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Weitere Konzepte; Namen Von Begrenzten Bezeichnern Und Objekten - IBM DB2 Connect Handbuch

Enterprise edition einstieg
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Tabelle 27. Namenskonventionen für Datenbankobjekte
Objekte
v Aliasnamen
v Pufferpools
v Spalten
v Ereignismonitore
v Indizes
v Methoden
v Knotengruppen
v Pakete
v Paketversionen
v Schemata
v Gespeicherte Proze-
duren
v Tabellen
v Tabellenbereiche
v Auslöser
v Benutzerdefinierte
Funktionen
v Benutzerdefinierte
Typen
v Sichten
Zugehörige Konzepte:
v „Namenskonventionen" auf Seite 181

Weitere Konzepte

Namen von begrenzten Bezeichnern und Objekten

Schlüsselwörter dürfen verwendet werden. Wird ein Schlüsselwort in einem
Kontext verwendet, in dem es auch als SQL-Schlüsselwort interpretiert wer-
den kann, muss es als begrenzter Bezeichner angegeben werden. Mit Hilfe der
begrenzten Bezeichner ist es möglich, ein Objekt zu erstellen, dessen Name
gegen diese Namenskonventionen verstößt. Bei der späteren Verwendung
eines solchen Objekts können jedoch Fehler auftreten. Wenn Sie zum Beispiel
eine Spalte mit einem Namen erstellt haben, in dem ein Pluszeichen (+) oder
ein Minuszeichen (− ) vorkommt, und Sie diese Spalte später in einem Index
verwenden, treten Probleme auf, wenn Sie versuchen, die Tabelle zu reorgani-
sieren.
Zugehörige Konzepte:
v „Namenskonventionen" auf Seite 181
Richtlinien
Namen dürfen bis zu 18 Byte enthalten, außer in den folgenden Fällen:
v Tabellennamen (einschließlich Sichtnamen, Namen von Übersichtstabellen,
Aliasnamen und Korrelationsnamen) dürfen bis zu 128 Byte enthalten.
v Paketnamen dürfen bis zu 8 Byte enthalten.
v Schemanamen dürfen bis zu 30 Byte enthalten.
v Paketversionen dürfen bis zu 64 Byte enthalten
v Objektnamen dürfen auch die folgenden Elemente enthalten:
– Gültige Zeichen mit Akzent und Umlaute (wie beispielsweise ö)
– Mehrbytezeichen mit Ausnahme von Mehrbyteleerzeichen (in
Mehrbyteumgebungen)
v Paketnamen und Paketversionen dürfen auch Punkte (.), Bindestriche (-)
und Doppelpunkte (:) enthalten.
Anhang B. Namenskonventionen
183

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis