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Erstinbetriebnahme
f
Die Erstinbetriebnahme und die Einweisung des Fahrers darf nur von Personal
durchgeführt werden, das entsprechend geschult wurde. Werden mehrere Fahrzeu-
ge angeliefert, so muß darauf geachtet werden, daß nur Lastaufnahmemittel, Hubge-
rüste und Grundfahrzeug mit jeweils gleicher Seriennummer zusammengebaut wer-
den.
m
Fahrzeug nur mit Batteriestrom fahren.
Gleichgerichteter
schädigt die Elektronikbauteile. Kabel-
verbindungen zur Batterie (Schleppka-
bel) müssen kürzer als 6 m sein.
Um das Fahrzeug nach der Anlieferung
oder nach einem Transport betriebsbe-
reit zu machen, sind folgende Tätigkei-
ten durchzuführen:
– Ausrüstung auf Vollständigkeit prü-
fen.
– Batterieanschlüsse und Säurestand
prüfen (siehe Kapitel D, Abschnitt 6).
– Anzugsdrehmoment der Radmuttern
prüfen (siehe Kapitel F, Abschitt 6.3).
– Fahrzeug, wie vorgeschrieben, in
Betrieb nehmen
(siehe Kapitel E, Abschitt 3).
Wechselstrom
be-
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