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Arturia DrumBrute Bedienungsanleitung Seite 84

Analog-trommel-synthesizer
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Sie müssen im Besitz einer gültigen Lizenz der vorherigen Version der Software sein, um
zum Upgrade oder Update der Software berechtigt zu sein. Es ist nicht möglich, die Lizenz
an der vorherigen Version nach einem Update oder Upgrade der Software an eine andere
Person bzw. juristische Person weiterzugeben, da im Falle eines Upgrades oder einer
Aktualisierung einer vorherigen Version die Lizenz zur Nutzung der vorherigen Version des
jeweiligen Produkts erlischt und durch die Lizenz zur Nutzung der neueren Version ersetzt
wird.
Das Herunterladen eines Upgrades oder Updates allein beinhaltet noch keine Lizenz zur
Nutzung der Software.
8. Eingeschränkte Garantie
Arturia garantiert, dass, sofern die Software auf einem mitverkauften Datenträger (etwa
USB-Stick) ausgeliefert wird, dieser Datenträger bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
binnen 30 Tagen nach Kauf im Fachhandel frei von Defekten in Material oder Verarbeitung
ist. Ihr Kaufbeleg ist entscheidend für die Bestimmung des Erwerbsdatums. Nehmen Sie
zur Garantieabwicklung Kontakt zum deutschen Arturia-Vertrieb Tomeso auf, wenn Ihr
Datenträger defekt ist und unter die eingeschränkte Garantie fällt. Ist der Defekt auf einen
von Ihnen oder Dritten verursachten Unfallschaden, unsachgemäße Handhabung oder
sonstige Eingriffe und Modifizierung zurückzuführen, so greift die eingeschränkte Garantie
nicht.
Die Software selbst wird "so wie sie ist" ohne jegliche Garantie zu Funktionalität oder
Performance bereitgestellt.
9. Haftungsbeschränkung
Arturia haftet uneingeschränkt nur entsprechend der Gesetzesbestimmungen für Schäden
des Lizenznehmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Arturia oder seinen Vertretern
verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Personenschaden und Schäden gemäß dem
deutschen Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren Gesetzen in anderen etwaig
geltenden Gerichtsbarkeiten.
Im Übrigen ist die Haftung von Arturia für Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bedingungen begrenzt, sofern aus einer
ausdrücklichen Garantie von Arturia nichts anderes hervorgeht:
i. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet Arturia
nur insoweit, als dass durch sie vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten)
beeinträchtigt
Verpflichtungen, die erfüllt sein müssen, um die ordnungsgemäße Erfüllung des
Vertrages sicherzustellen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen können
muss. Insoweit Arturia hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftbar ist, ist die
Haftbarkeit Arturias auf die üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
ii. Die Haftung von Arturia für Schäden, die durch Datenverluste und/oder durch
leichte Fahrlässigkeit verlorene Programme verursacht wurden, ist auf die
üblichen Instandsetzungskosten begrenzt, die im Falle regelmäßiger und
angemessener
Datenschutzes durch den Lizenznehmer entstanden wären.
iii. Die Bestimmungen des oben stehenden Absatzes gelten entsprechend für
die Schadensbegrenzung für vergebliche Aufwendungen (§ 284 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs [BGB]).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Vertreter Arturias.
10. Laufzeit
79
werden.
Kardinalpflichten
Datensicherung
und
Arturia - Bedienungsanleitung DrumBrute - Rechtliche Hinweise
sind
diejenigen
regelmäßigen
und
vertraglichen
angemessenen

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