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m Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinen richt-
linie.
• Der HydraulikHolzspalter ist nur für stehenden Betrieb
einsetzbar, Hölzer dürfen nur stehend in Faserrichtung
gespalten werden. Die Abmessungen der zu spaltenden
Hölzer:
Holzlänge 62 cm/80 cm/102 cm/135 cm
Ø min. 12 cm, max. 40 cm
• Holz niemals liegend oder gegen die Faserrichtung
spal ten.
• Die Sicherheits, Arbeits und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den technischen Daten ange
gebenen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstech
nischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Verände
run gen an der Maschine schließen eine Haftung des
Her stellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Origi
nalWerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
m Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den an-
erkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch
können beim Arbeiten einzelne Restrisiken auftreten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das
Spalt werkzeug bei unsachgemäßer Führung oder Auf
lage des Holzes.
• Verletzungen durch das wegschleudernde Werkstück
bei unsachgemäßer Halterung oder Führung.
• Desweiteren können trotz aller getroffener Vorkehrun
gen nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
• Restrisiken können minimiert werden, wenn die Sicher
heitshinweise und die Bestimmungsgemäße Verwen
dung, sowie die Bedienungsanweisung insgesamt be
ach tet werden.