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Allgemeine Hinweise - Volkswagen LT Betriebsanleitung

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■ Den Reifenfülldruck an Zugfahrzeug und
Anhänger prüfen.
Fahrhinweise
Um bestmögliche Fahreigenschaften des
Gespanns zu erzielen, sollten folgende
Punkte beachtet werden:
■ Möglichst nicht m it leerem Zugwagen
und beladenem Anhänger fahren. Falls den­
noch notwendig, sollte entsprechend der
ungünstigen Gewichtsverteilung nur lang­
sam gefahren werden.
■ Da sich m it zunehmender Geschwindig­
keit die Fahrstabilität des Zuges verringert,
sollte unter ungünstigen Straßen-, W etter­
und Windverhältnissen - vor allem auf Ge­
fällestrecken
-
die
gesetzlich
Höchstgeschwindigkeit nicht ausgenutzt
werden.
Auf jeden Fall muß die Geschwindigkeit so­
fo rt herabgesetzt werden, sobald auch nur
die geringste Pendelbewegung des Anhän­
gers feststellbar ist. Keinesfalls versuchen,
den Zug durch Beschleunigen „strecken"
zu wollen!
■ Sicherheitshalber sollte nicht schneller
als 80 km/h gefahren werden. Das gilt auch
für Länder, in denen höhere Geschwindig­
keiten zulässig sind.
www.WestfaliaLT.info - a useful website for owners and enthusiasts of VW Westfalia LT Campervans
■ Rechtzeitig bremsen! Bei einem Anhän­
ger m it Auflaufbrem se zuerst sanft anbrem­
sen, dann zügig abbremsen. So werden
Bremsstöße durch blockierende Anhänger­
räder vermieden. Vor Gefällestrecken recht­
zeitig zurückschalten, damit der M otor als
Bremse wirken kann.
Allgem eine Hinweise
■ Während der Einfahrzeit sollte der An­
hängerbetrieb möglichst vermieden w e r­
den.
■ Es em pfiehlt sich, bei häufigem Anhän­
gerbetrieb das Fahrzeug auch zwischen den
Inspektionsintervallen warten zu lassen.
■ Die Anhängelast- und Stützlastangaben
auf dem Typschild der Anhängevorrichtung
erlaubte
sind lediglich Prüfwerte derVorrichtung. Die
fahrzeugbezogenen W erte, die unter diesen
W erten liegen können, stehen in den Fahr­
zeugpapieren bzw. in dieser Betriebsanlei­
tung.
■ Durch die Anhängevorrichtung erhöht
sich das Leergewicht des Zugwagens, so
daß sich die Zuladung entsprechend verrin­
gert.
FAHRHINWEISE
In einigen Ländern (z. B. Bundesrepublik
Deutschland) gelten zusätzlich folgende Be­
stim m ungen:
■ Im Sichtbereich des Fahrers muß eine
besondere Kontrolleuchte eingebaut w er­
den, die die Funktion der Blinkanlage des
Anhängers anzeigt. Im Kontrolleuchtenfeld
ist bereits ein Platz dafür vorgesehen -
siehe Seite 28.
■ Der Höchstw ert der Stützlast - siehe
Seite 122 - muß durch ein gut sichtbares
Klebeschild am Heck des Zugwagens kennt­
lich gemacht werden.
■ Der
Einbau
der Anhängevorrichtung
muß von einer amtlich anerkannten Prüf­
stelle - z. B. TÜV - abgenommen und an­
schließend vom Verkehrsamt in den Fahr­
zeugschein eingetragen werden.
■ Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit
bei Anhängerbetrieb beträgt 80 km/h.
■ An Sonntagen und gesetzlichen Feierta­
gen gilt bei Anhängerbetrieb das Fahrverbot
für als LKW zugelassene Fahrzeuge.
■ Beträgt das zulässige Gesam tgewicht
des Zuges mehr als 3,5 t, muß ein Fahrt­
schreiber eingebaut und benutzt werden -
siehe auch Seite 30.
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