BEDIENUNG
INSTRUMENTE
1
2
________________________________________________ 6 2 8 - 1 2 8
1 -
T a ch om ete r..................................... 30
oder F ahrtschreiber.........................30
2 -
Kühlmitteltemperatur-Anzeige . . . 31
Kraftstoffvorrats-Anzeige ............. 31
zusätzlich möglich:
Zeituhr ............................................. 32
oder D rehza h lm e sser.................... 32
3 -
B etriebsstunde nzä h le r................. 32
oder Zeituhr .................................... 32
4 - Frei für Zusatzinstrument
www.WestfaliaLT.info - a useful website for owners and enthusiasts of VW Westfalia LT Campervans
1 - Tachometer
Bei G a n g sch a ltm a rkie ru n g e n ^
Tachometerskala ist zu beachten:
■ Die Markierungen gelten nur bei ein g e
fahrenem betriebswarm em Motor.
■ Der nächstgrößere Gang sollte späte
stens bei Erreichen der Markierung einge
legt werden.
Früheres Hochschalten hilft Kraftstoff spa
ren und vermindert das Betriebsgeräusch!
C O
3
■ In den nächstkleineren Gang darf frühe
stens geschaltet werden, wenn die Fahrge
schwindigkeit unter die Markierung abge
sunken ist.
Seite
Während der Einfahrzeit sind die Fahrhin
w eise auf Seite 42 zu beachten.
K ilo m e te rzä h le r
Das obere Zählwerk registriert die gesamte
zurückgelegte Fahrstrecke, das untere Zähl
w e r k ^ die Kurzstrecken. Die letzte Stelle
des oberen bzw. unteren Zählwerks zeigt
100 m-Strecken an.
Das Zählwerk des Kurzstreckenzählers wird
durch Drücken des Rücksteilknopfes im Ta
chometer auf Null zurückgestellt.
1 - Fahrtschreiber *
auf der
In vielen Ländern Europas besteht fü r be
stim m te Fahrzeuge eine Einbau- und Benut
zungspflicht für Fahrtschreiber. Das gilt z. B.
für Fahrzeuge zur Güterbeförderung m it ei
nem zulässigen Gesam tgewicht von über
3,5 t.
Fahrzeuge unter 3,5 t sind ebenfalls davon
betroffen, wenn bei Anhängerbetrieb das
zulässige Gesam tgewicht des Zuges über
3 ,5 1 liegt.
Einzelheiten über die gesetzlichen Vorschrif
ten sind bei den zuständigen Behörden zu
erfragen.
Die Bedienung des Fahrtschreibers w ird in
einer gesonderten Beilage des Fahrtschrei-
ber-Flerstellers beschrieben.
Fahrzeughalter
Deutschland, deren Fahrzeuge m it einem
Fahrtschreiber nationaler Gültigkeit ausge
rüstet sind, müssen gemäß §57b StVZO
nach jedem Einbau bzw. jeder Reparatur
des Fahrtschreibers oder Kontrollgerätes, je
der Änderung der Wegdrehzahl oder des
wirksamen
Reifendurchmessers
wechsel), spätestens jedoch alle 2 Jahre,
diese Geräte durch einen amtlich anerkann
ten Herstellervon Fahrtschreibern oder Kon
trollgeräten oder einer von diesen ermäch
tigten W erkstatt überprüfen lassen.
in
der
Bundesrepublik
(Reifen