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BEDIENUNG

INSTRUMENTE

1
2
________________________________________________ 6 2 8 - 1 2 8
1 -
T a ch om ete r..................................... 30
oder F ahrtschreiber.........................30
2 -
Kühlmitteltemperatur-Anzeige . . . 31
Kraftstoffvorrats-Anzeige ............. 31
zusätzlich möglich:
Zeituhr ............................................. 32
oder D rehza h lm e sser.................... 32
3 -
B etriebsstunde nzä h le r................. 32
oder Zeituhr .................................... 32
4 - Frei für Zusatzinstrument
www.WestfaliaLT.info - a useful website for owners and enthusiasts of VW Westfalia LT Campervans
1 - Tachometer
Bei G a n g sch a ltm a rkie ru n g e n ^
Tachometerskala ist zu beachten:
■ Die Markierungen gelten nur bei ein g e ­
fahrenem betriebswarm em Motor.
■ Der nächstgrößere Gang sollte späte­
stens bei Erreichen der Markierung einge­
legt werden.
Früheres Hochschalten hilft Kraftstoff spa­
ren und vermindert das Betriebsgeräusch!
C O
3
■ In den nächstkleineren Gang darf frühe­
stens geschaltet werden, wenn die Fahrge­
schwindigkeit unter die Markierung abge­
sunken ist.
Seite
Während der Einfahrzeit sind die Fahrhin­
w eise auf Seite 42 zu beachten.
K ilo m e te rzä h le r
Das obere Zählwerk registriert die gesamte
zurückgelegte Fahrstrecke, das untere Zähl­
w e r k ^ die Kurzstrecken. Die letzte Stelle
des oberen bzw. unteren Zählwerks zeigt
100 m-Strecken an.
Das Zählwerk des Kurzstreckenzählers wird
durch Drücken des Rücksteilknopfes im Ta­
chometer auf Null zurückgestellt.
1 - Fahrtschreiber *
auf der
In vielen Ländern Europas besteht fü r be­
stim m te Fahrzeuge eine Einbau- und Benut­
zungspflicht für Fahrtschreiber. Das gilt z. B.
für Fahrzeuge zur Güterbeförderung m it ei­
nem zulässigen Gesam tgewicht von über
3,5 t.
Fahrzeuge unter 3,5 t sind ebenfalls davon
betroffen, wenn bei Anhängerbetrieb das
zulässige Gesam tgewicht des Zuges über
3 ,5 1 liegt.
Einzelheiten über die gesetzlichen Vorschrif­
ten sind bei den zuständigen Behörden zu
erfragen.
Die Bedienung des Fahrtschreibers w ird in
einer gesonderten Beilage des Fahrtschrei-
ber-Flerstellers beschrieben.
Fahrzeughalter
Deutschland, deren Fahrzeuge m it einem
Fahrtschreiber nationaler Gültigkeit ausge­
rüstet sind, müssen gemäß §57b StVZO
nach jedem Einbau bzw. jeder Reparatur
des Fahrtschreibers oder Kontrollgerätes, je­
der Änderung der Wegdrehzahl oder des
wirksamen
Reifendurchmessers
wechsel), spätestens jedoch alle 2 Jahre,
diese Geräte durch einen amtlich anerkann­
ten Herstellervon Fahrtschreibern oder Kon­
trollgeräten oder einer von diesen ermäch­
tigten W erkstatt überprüfen lassen.
in
der
Bundesrepublik
(Reifen­

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