FAHRHINWEISE
FAHREN MIT ANHÄNGER
Das Fahrzeug ist zwar hauptsächlich fü r den
Transport von Ladegut und Personen vorge
sehen, kann jedoch bei entsprechender
technischer Ausrüstung auch zum Ziehen
eines Anhängers benutzt werden.
Beim Anhängerbetrieb w ird aber nicht nur
das Fahrzeug stärker beansprucht, auch an
den Fahrer werden höhere Anforderungen
gestellt.
Deshalb sind die auf dieser und der näch
sten Seite gegebenen Betriebs- und Fahr
hinweise strikt zu beachten.
Technische Voraussetzungen
Wenn das Fahrzeug bereits werkseitig m it
einer Anhängervorrichtung geliefert wurde,
ist alles fü r den Anhängerbetrieb technisch
und gesetzlich Notwendige schon berück
sichtigt.
Die in der Anhängersteckdose noch freie
Klemme 54 g darf in der Bundesrepublik
Deutschland nur zum Betrieb einer Nebel
schlußleuchte am Anhänger verw endet
werden. Andere zusätzliche Verbraucher
dürfen nur über eine zweite Steckdose ver
sorgt werden.
Wenn das Fahrzeug nachträglich m it einer
Anhängervorrichtung ausgerüstet werden
soll, ist folgendes zu beachten:
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■ Die Anhängevorrichtung ist ein Sicher
heitsteil. Es darf daher nur eine für diesen
Wagen entwickelte, bauartgenehmigte Vor
richtung verw endet werden. Es em pfiehlt
sich, Anhängevorrichtungen aus dem V.A.G
Zubehörprogramm zu verwenden, da sie
m it den werkseitig eingebauten Vorrichtun
gen gleich sind. Bei diesen Vorrichtungen ist
auch die m itgelieferte Einbauanweisung
m it uns abgestimm t.
■ Die Anhängersteckdose ist vorschrifts
mäßig mit dem Bordnetz des Zugwagens zu
verbinden. Das trifft gegebenenfalls auch
für die Klemme 54g in der Steckdose zu.
■ Einzelheiten über den ordnungsgemä
ßen Einbau einer Anhängevorrichtung sind
V.A.G Betrieben bekannt. Der Einbau sollte
deshalb dort durchgeführt werden.
Betriebshinweise
■ Bei Pritschenwagen und Doppelkabine
m it Radstand 2950 und 3650 mm dürfen
wegen des Pritschenüberhangs nur Anhän
ger m it einer Deichsellänge von minde
stens 1200 mm (Abstand Kupplung/Anhän
geraufbau) gezogen werden. Bei geringe
rem Abstand besteht die Gefahr, daß sich
bei Kurvenfahrten oder durch Nickschwin
gungen auf w elliger Fahrbahn die Aufbau
ten berühren und beschädigen können.
Über der Deichsel sollten Handbremshe
bel, Bugradkurbel usw. m öglichst niedrig
ausgeführt sein.
■ Die zulässigen Anhängelasten - siehe
Seite 122 -d ü rfe n auf keinen Fall überschrit
ten werden.
■ Bei Bergfahrten m it Anhängern ist zu be
achten, daß die in „Technische Daten" ange
gebenen Anhängelasten nurfürS teigungen
bis 12% gelten. W ird das höchstzulässige
Gewicht des Zuges nicht ausgenutzt, kön
nen jedoch entsprechend größere Steigun
gen befahren werden.
■ Die angegebenen Anhängelasten gelten
n u rfü r Höhen bis 1000 m überdem Meeres
spiegel (NN). Da m it zunehmender Höhe
durch die abnehmende Luftdichte die M o
torleistung sinkt und damit auch die Steigfä
higkeit abnimmt, muß deshalb pro angefan
gener 1000 m w eiterer Höhenzunahme das
Gewicht des Zuges um 10% verringert w e r
den.
■ Die maximal zulässige Deichselstützlast
auf dem Kugelkopf der Anhängevorrichtung
- siehe Seite 122 - m öglichst ausnutzen,
aber nicht überschreiten.
■ Unter Berücksichtigung der zulässigen
Anhänge- und Stützlast ist die Zuladung im
Anhänger so zu verteilen, daß sich schwere
Gegenstände m öglichst nahe der Achse be
finden. Die Gegenstände müssen außer
dem gegen Verrutschen gesichert werden.