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Sicherheitsbestimmungen Für Den Betrieb Des Flurförderzeuges - Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung

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E Bedienung
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Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges
Fahrerlaubnis: Das Flurförderzeug darf nur von geeigneten Personen benutzt wer-
den, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten
ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und
von ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind, ggf. sind nationale Vorschriften
zu beachten.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer: Der Fahrer muss über
seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges un-
terwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen die
erforderlichen Rechte eingeräumt werden.
Verbot der Nutzung durch Unbefugte: Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für
das Flurförderzeug verantwortlich. Er muss Unbefugten verbieten, das Flurförder-
zeug zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder ge-
hoben werden.
Beschädigungen und Mängel: Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurför-
derzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden. Betriebsun-
sichere Flurförderzeuge (z.B. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis
zu ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen: Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine
Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall
darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen.
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