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Betrieb Der Arbeitsbühne - Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung

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6.3.3 Betrieb der Arbeitsbühne
F
Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt von
der Funktion der Sicherheitseinrich-
tungen der Arbeitsbühne zu überzeu-
gen.
Sicherheitseinrichtungen nicht im funkti-
onsfähigen Zustand, darf die Arbeits-
bühne nicht in Betrieb genommen
werden. Der zuständige Hersteller-Kun-
dendienst ist zu informieren.
• Festgestellte
dem Vorgesetzten mitteilen.
• Defektes Flurförderzeug kennzeich-
nen und stilllegen.
• Arbeitsbühne erst nach Lokalisierung
und Behebung des Defektes wieder in Betrieb nehmen.
F
Die Zugangstür (185) zur Arbeitsbühne muss während des Betriebs immer geschlos-
sen sein. Die in der Arbeitsbühne mitfahrende Person muss während der Fahr- Hub-
oder Senkbewegungen mit beiden Händen die Schalter der Bedienkonsole (Zwei-
handbedienung) betätigen.
Z
Werden während des Fahr- oder Hydraulikbetriebes die in der Arbeitsbühne instal-
lierten Schalter der Zweihandbedienung nicht betätigt, so werden die Fahr- und / oder
Hydraulikbewegungen gestoppt.
Wird während des Fahr- oder Hydraulikbetriebes die Zugangstür (185) geöffnet, so
werden die Fahr- und / oder Hydraulikbewegungen gestoppt.
– Die Zugangstür (185) lässt sich über den in der Arbeitsbühne angebrachten Schal-
ter öffnen. Bei Störungen lässt sich die Zugangstür (185) mit dem mitgelieferten
Schlüssel (184) öffnen.
M
Solange sich Personen in der angehobenen Arbeitsbühne aufhalten, darf der Fahrer
das Flurförderzeug nicht verlassen.
F
Die Funktion der Schalter „Arbeitsbühne aufgenommen", der Schalter „Zweihandbe-
dienung" und des Türschalters dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
In der Arbeitsbühne dürfen keine zusätzlichen Aufstiegshilfen (Leitern, Hocker o.ä.)
verwendet werden.
Der bzw. die Bediener müssen sich vor Fahrtantritt (Fahren / Heben / Senken) davon
überzeugen, dass keine Gegenstände aus der Umrandung der Arbeitbühne ragen
und mitgeführte Teile sicher befestigt sind.
Die Arbeitsbühne darf in angehobener Stellung nicht betreten oder verlassen werden.
Die maximale Zuladung / Belastung der Arbeitsbühne darf nicht überschritten wer-
den. Die maximale Zuladung / Belastung der Arbeitsbühne ist dem Typenschild zu
entnehmen.
Ist
eine
Mängel
unverzüglich
186
dieser
185
184
183
180
181
182
E 81

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