3.8
ISM-Zugangsmodul (o)
Z
Bei Ausstattung mit ISM-Zugangsmodul, siehe Betriebsanleitung „ISM-Zugangsmo-
dul".
3.9
Prüfungen und Tätigkeiten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft
F
Unfallgefahr durch Mängel am Flurförderzeug
Flurförderzeug nicht mit defekter / mangelhafter Bremsanlage, mit defekter Lenkung
und/oder mit defekter Hydraulikanlage in Betrieb nehmen.
Wenn Beschädigungen oder sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät
(Sonderausstattungen) festgestellt werden, darf das Flurförderzeug bis zur ord-
nungsgemäßen Instandsetzung nicht mehr eingesetzt werden.
• Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
• Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
• Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in Be-
trieb nehmen.
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